Was ist ein Bauvorbescheid? Warum einen Bauvorbescheid beantragen?

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1. Was ist ein Bauvorbescheid?

Die Bauordnungen der jeweiligen Bundesländer sehen die Möglichkeit des Erlasses eines sog. [Bau-]Vorbescheids vor. Mit dem Bauvorbescheid entscheidet die Baugenehmigungsbehörde über eine sog. Bauvoranfrage des Bauherrn. Der Bauherr kann im Rahmen einer solchen Voranfrage die verbindliche Klärung einzelner Fragen, die im Rahmen eines [späteren] Baugenehmigungsverfahrens zu prüfen sind, durch die Baugenehmigungsbehörde herbeiführen.

In der Praxis sind Gegenstand einer solchen Bauvoranfrage häufig Fragen zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens. Mit der Formulierung der Bauvoranfrage bestimmt der Bauherr den Umfang des [Bau-]Vorbescheides. Der konkreten Formulierung einer solchen Bauvoranfrage kommt daher entscheidende Bedeutung zu.

2. Vorteile eines [Bau-]Vorbescheides

Mit einer Bauvoranfrage kann der Bauherr die verbindliche Klärung bestimmter, u. U. nicht ganz eindeutiger, Fragen für sein Vorhaben herbeiführen.

Wird die Bauvoranfrage positiv beschieden, entfaltet diese positive Feststellung Bindungswirkung auch für ein späteres Baugenehmigungsverfahren. Man spricht insofern auch von einem „vorweggenommenen Teil der Baugenehmigung“. Diese Bindungswirkung gilt insbesondere auch dann, wenn sich während der Geltungsdauer des Vorbescheides [je nach Bundesland i.d.R. 2-3 Jahre] Änderungen ergeben. Zum Beispiel, wenn der maßgebliche Bebauungsplan geändert oder gar aufgehoben wird. Der Bauherr erhält Rechtssicherheit, bevor er weitere Planungen beauftragt und Kosten auslöst.

Aber auch wenn eine Bauvoranfrage negativ beschieden wird, erhält der Bauherr oder Investor Klarheit. Unnötige Kosten, z. B. für die weitere Planung und das [vollständige] Baugenehmigungsverfahren oder den Ankauf eines Grundstücks, können vermieden werden.

Eine [i.d.R. mündliche] Auskunft der Behörde gibt keine solche Planungssicherheit.

Für Fragen im Vorfeld Ihres Bauvorhabens, Projekts oder Grundstückerwerbs stehe ich Ihnen gerne per E-Mail zur Verfügung.


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