Was ist eine GbR? Wie wird sie gegründet? Wie wird sie besteuert?

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Die meisten Menschen treffen früher oder später auf die „GbR“. Dabei ist häufig unklar wie sie gegründet wird und welche Folgen das hat.


Die GbR ist die Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Sie ist die Gesellschaftsform, die im BGB als „Urforme“ vorgesehen ist. Sie ist neben dem Verein die Rechtsform, die für alle Varianten (OHG, KG, GmbH & Co. KG) die Grundlage bildet. Die GbR besteht aus einer festen Anzahl an Mitgliedern, auch Gesellschafter genannt. Anders als bei Vereinen ist der Wechsel von Gesellschaftern eher untypisch. Beim Verein ist dies vorgesehen.


Wie entsteht eine GbR? Wie wird eine GbR gegründet?

Eine GbR entsteht, wenn mehrere Personen einen gemeinsamen Zweck verfolgen und dies durch Vertrag miteinander vereinbaren. Dieser Vertrag ist formfrei möglich, das bedeutet, dass er weder schriftlich gefasst noch notariell beurkundet oder beglaubigt werden muss. Die mündliche Abrede, gemeinsam einen Zweck zu verfolgen reicht aus. In diesem Moment entsteht eine GbR, wobei die gesetzlichen Regelungen der GbR ihre Struktur geben. So hat z.B. in der Vergangenheit die Rechtsprechung die Entstehung einer GbR angenommen, wenn die Abschlussklasse einer Schule eine Halle oder ein Restaurant gemietet hat, um dort gemeinsam den Abschluss zu feiern.


Das Recht der GbR ist weitestgehend gestaltbar, was bedeutet, dass von den gesetzlichen Regelung abgewichen werden kann. Diese Abweichungen werden im Gesellschaftsvertrag vereinbart. Um bei Streitigkeiten oder Fragen von Behörden die einzelnen Regelungen besser nachweisen zu können, sollte dieser Vertrag schriftlich abgeschlossen werden.


Kann eine GbR Eigentum erwerben?

Die GbR war ursprünglich nicht als selbstständige Rechtspersönlichkeit vom Gesetzgeber vorgesehen worden. Der Gesetzgeber hatte sich ursprünglich vorgestellt, dass die GbR selbst keine Rechte, kein Eigentum erwerben können sollte. Die historische Grundidee war, dass die Rechte den Gesellschaftern anteilig zustehen. Beispielsweise sollte das Eigentum an einem Grundstück mit Gebäude nicht der Gesellschaft gehören, sondern den Gesellschaftern in Höhe ihrer Anteile. Von dieser Idee ist die Rechtsprechung in den letzten 20 Jahren abgewichen, sodass eine GbR, die eigene Verträge (z.B. Mietverträge oder Kaufverträge) abschließt als selbstständig rechtsfähig anerkannt wurde. Mittlerweile kann eine GbR sogar im Grundbuch eingetragen werden, wenn sie Eigentum an einem Grundstück erwirbt. Dies hat den Gesetzgeber dazu veranlasst das Recht der GbR ab dem Jahr 2024 grundlegend zu verändern.


Wer haftet für Schulden der Gesellschaft?

Zunächst einmal haftet die Gesellschaft – wenn sie nach außen auftritt – mit ihrem Vermögen. Reicht dieses Vermögen aber nicht aus, sind die Gesellschafter verpflichtet, die Verbindlichkeiten der Gesellschaft selbst zu erfüllen. Dies ist der ganz wesentliche Unterschied gegenüber anderen Rechtsformen mit Haftungsbeschränkung, wie z.B. der GmbH. Bei der GmbH haften Geschäftsführer nur, wenn sie ihre Pflichten als Geschäftsführer verletzt haben. Im Übrigen haftet nur das Gesellschaftsvermögen.


Wie wird die Gesellschaft vertreten?

Das Gesetz sieht zunächst einmal vor, dass die Gesellschaft durch alle Gesellschafter vertreten wird. Im Gesellschaftsvertrag kann aber auch geregelt werden, dass die Gesellschaft durch einen einzelnen Geschäftsführer vertreten werden kann. Dieser Geschäftsführer muss aus dem Kreis der Gesellschaft kommen. Eine Person, die kein Gesellschafter der Gesellschaft ist, darf nicht zum Geschäftsführer bestellt werden. Dies ist ein weiterer wichtiger Unterschied zur GmbH, bei der ein Geschäftsführer angestellt werden kann und nicht aus dem Kreis der Gesellschafter stammen muss. 


Dabei empfiehlt es sich, den Umfang der Geschäftsführungsbefugnis dem Geschäft anzupassen. Ist das Geschäft der GbR der Handel mit Grundstücken, muss ein Geschäftsführer Grundstücke verkaufen können. Bietet die GbR allerdings Dienstleistungen an, die z.B. auf dem Grundstück der Gesellschaft angeboten werden, kann dem Geschäftsführer die Veräußerung des Grundstücks untersagt werden. Solche Regelungen sollten sich angepasst an den Geschäftszweck im Gesellschaftsvertrag finden.


Wie wird eine GbR besteuert? Welche Steuern fallen bei einer GbR an?

Die Besteuerung der GbR gehört mit zu den kompliziertesten Angelegenheiten des deutschen Steuerrechts. Dabei ist die Komplexität im Wesentlichen davon abhängig, welche Steuerart (z.B. Einkommensteuer, Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer) in Betracht kommt. Jede dieser einzelnen Steuerarten hat Besonderheiten bei der Besteuerung der GbR.


Einkommensteuer

Die Besteuerung der GbR bei der Einkommensteuer erfolgt in zwei Schritten. Im ersten Schritt wird auf der Ebene der Gesellschaft selbst der Gewinn bzw. Verlust für die einzelnen Gesellschafter festgestellt. Dabei werden die unterschiedlichen Beteiligungsquoten der einzelnen Gesellschafter berücksichtigt. Sind z.B. zwei Gesellschafter mit jeweils 40 % an der Gesellschaft beteiligt und ein weiterer Gesellschafter nur mit 20 %, wird in diesem ersten Schritt ein Gewinn bzw. Verlust den ersten beiden Gesellschaftern zu jeweils 40 % und dem dritten Gesellschafter zu 20 % zugewiesen. 


Dabei wird auf der Ebene der Gesellschaft auch darüber entschieden, welche Einkunftsart nach dem Einkommensteuergesetz vorliegt. So wird z.B. auf Ebene der Gesellschaft auch entschieden, ob es sich um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Gewerbebetrieb handelt. Erhalten einzelne Gesellschafter neben ihrer Beteiligung am Gewinn noch gesonderte Vergütung, z.B. für Geschäftsführungstätigkeiten oder die Überlassung von Gegenständen, so werden diese Vergütungen dem einzelnen Gesellschafter hinzugerechnet. Erst im zweiten Schritt erfolgt dann die Besteuerung des Gewinns aus der Tätigkeit der Gesellschaft bzw. der Tätigkeit für die Gesellschaft bei dem einzelnen Gesellschafter. Das bedeutet, dass die Gewinne aus der Tätigkeit der Gesellschaft bei den einzelnen Gesellschaftern unterschiedlich besteuert werden. Anders als bei der GmbH wird hier kein einheitlicher Steuersatz angewandt, sondern der persönliche Steuersatz des einzelnen Gesellschafters.


Umsatzsteuer

Die Besteuerung der GbR erfolgt bei der Umsatzsteuer wiederum auf Ebene der GbR. Der einzelne Gesellschafter der GbR ist kein Unternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne. Vielmehr ist die GbR für die Umsatzsteuer Selbstunternehmerin. D. h., dass nicht die Gesellschafter wie zuvor bei der Einkommensteuer persönlich Steuererklärungen abgeben müssen, sondern dass die Gesellschaft dies selbst besorgen muss. Dies ist regelmäßig auch Aufgabe der Geschäftsführung.


Gewerbesteuer

Auch bei der Gewerbesteuer ist die GbR selbst für Ihre Steuererklärung zuständig. Es muss nicht der einzelne Gesellschafter eine Steuererklärung abgeben Gewerbesteuer muss die GbR allerdings nur dann tragen und bezahlen, wenn sie gewerbliche Einkünfte hat. Eine GbR, die z.B. nur Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder freiberufliche Einkünfte (z.B. Musiker, Ärzte oder Architekten) erwirtschaftet, muss selbstverständlich keine Gewerbesteuer zahlen. Dann erübrigt sich auch die Gewerbesteuer.


Wenn Sie Fragen zur Besteuerung einer Gesellschaft haben, sprechen Sie mich gerne an.

Foto(s): Port7 Rechtsanwälte GbR


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