Was ist eine unechte Abfindung bei Kündigung?

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Wer eine Kündigung erhalten hat, möchte sich oft wenigstens finanziell für den Jobverlust entschädigen lassen. Dann kann eine Abfindung ausgehandelt und ausgezahlt werden. Arbeitnehmer sollten aber achtsam sein: Nicht jede als Abfindung benannte Zahlung ist tatsächlich eine Abfindung – es gibt auch unechte Abfindungen.

Eine Abfindung soll ein Ausgleich für eine verlorene Anstellung sein, die den Arbeitnehmer finanziell etwas absichert, während er sich einen neuen Job sucht. In der Regel wird diese Abfindung individuell ausgehandelt und die Höhe dann schriftlich festgehalten – zum Beispiel in einem Aufhebungsvertrag. Die echte Abfindung als einmalige Zahlung muss zwar nach § 34 Einkommensteuergesetz versteuert werden, es fallen darauf aber keine Sozialversicherungsbeiträge an. Zudem können die Steuern, die auf die Abfindung anfallen, mittels der sogenannten Fünftelregelung etwas reduziert werden. Bei der unechten Abfindung ist das anders.

Unechte Abfindung: Beispiele für Arbeitnehmer

Auch eine unechte oder uneigentliche Abfindung ist zwar eine Einmalzahlung. Doch: Gelegentlich werden Zahlungen von Arbeitgebern als Abfindung bezeichnet, obwohl sie keine Entschädigungszahlung bei Kündigung sind. So kann es einmalige Zahlungen an den Angestellten geben, wenn eine Änderungskündigung vorgenommen wird. Der Arbeitnehmer muss dann das Unternehmen nicht verlassen, sondern bekommt eine andere Stelle mit einem neuen Arbeitsvertrag.

Ein weiteres Beispiel: Wird der Arbeitsvertrag einvernehmlich geändert und verschlechtern sich dadurch die Bedingungen für den Arbeitnehmer, zahlen viele Arbeitgeber als Entschädigung eine einmalige Summe aus – eine unechte Abfindung. Das geschieht etwa auch, wenn ein Angestellter von Vollzeit in Teilzeit wechselt, damit das Unternehmen längerfristig Geld spart. Auch dann werden oft unechte Abfindungen zugesichert. Es handelt sich ebenfalls nicht um eine echte Abfindung, wenn nach der Kündigung das gesamte ausstehende Gehalt auf einmal ausgezahlt wird.

Unechte Abfindung: Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fallen an

Das Problem bei unechten Abfindungen: Wer sie erhält genießt leider nicht die Vorteile, die eine echte Abfindung mit sich bringt. Auf die unechte Abfindung kann bei der Berechnung der anfallenden Steuern zum Beispiel nicht die Fünftelregelung angewendet werden. Das bedeutet, dass die unechte Abfindung voll steuerpflichtig ist. Außerdem zählen unechte Abfindungen als beitragspflichtige Arbeitsentgelte, sodass die Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden müssen. Das ist bei echten Abfindungen nicht der Fall.

Arbeitnehmer, die eine Kündigung erhalten haben oder denen der Vorgesetze einen Aufhebungsvertrag mit oder ohne Abfindung vorgelegt hat, sollten sich anwaltlichen Rat suchen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann prüfen, ob es sich um eine echte oder unechte Abfindung handelt und ob die Höhe der Entschädigungssumme auch angemessen ist. Die Anwaltskanzlei VON RUEDEN berät Arbeitnehmer kostenlos zu den Themen Kündigung, Abfindung und Aufhebungsvertrag. Bei Bedarf verhandeln wir Abfindungen, prüfen Aufhebungsverträge oder reichen eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht ein. Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung im Arbeitsrecht!

Foto(s): pixabay/andibreit

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