Was ist zu tun, wenn ich eine Anklageschrift erhalten habe?

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Im nachfolgenden Beitrag möchten wir Ihnen erläutern, wie Sie sich verhalten sollten, wenn Ihnen eine Anklageschrift zugestellt wurde, und warum Sie in jedem Fall sofort einen Rechtsanwalt einschalten sollten.

Durch die Anklageschrift wird der Prozessgegenstand in sachlicher, das heißt in Zeit, Ort und Tat sowie persönlicher (Täter) Hinsicht festgelegt. Wahrscheinlich haben Sie mindestens einmal Post der Polizei oder Staatsanwaltschaft ignoriert, denn wenn Sie eine Anklageschrift erhalten haben, ist das Ermittlungsverfahren meistens schon abgeschlossen. Das heißt, dass die Staatsanwaltschaft nach dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens davon ausgeht, dass eine Verurteilung wahrscheinlicher als ein Freispruch ist.

Bei Zustellung der Anklageschrift haben Sie die Möglichkeit, sich hinsichtlich des Prozessgegenstandes zu äußern und gegebenenfalls einzelne entlastende Beweiserhebungen zu beantragen. Hier stellt sich allerdings die Frage, welchen Sachstand die Staatsanwaltschaft bisher hat und was sie wissen kann, ohne dass dieses Wissen nachteilig für Sie ist. Das ist ein schmaler Grat und schwer zu beurteilen ohne Einsichtnahme in die Akten. Hinzukommt, dass die Frist, die Ihnen das Gericht setzt, um sich zu äußern, meistens sehr kurz ist, um eventuell noch Akteneinsicht zu fordern. Wenn die Frist abgelaufen ist, ergeht in der Regel ein Eröffnungsbeschluss, der Ihnen zusammen mit der Ladung zum Termin für die Hauptverhandlung zugestellt wird. In der Hauptverhandlung wird der Prozessgegenstand öffentlich vor Gericht verhandelt. Am Ende steht ein Freispruch oder eine Verurteilung.

Damit es nicht zu einer Verurteilung kommt, ist Eile geboten, wenn Sie eine Anklageschrift erhalten. Sie sollten sich sofort mit einem Fachanwalt für Strafrecht in Verbindung setzen und ihm den Sachverhalt schildern. Die erste Handlung des Rechtsanwaltes wird die Beantragung der Verlängerung der Erklärungsfrist zur Anklageschrift und Akteneinsicht sein. Das Gericht wird den Termin zur Hauptverhandlung, wenn das Verfahren eröffnet wird, mit ihm abstimmen, wenn er zwischen dem Ermittlungs- und Hauptverfahren von Ihnen beauftragt wird. Sollten Sie allerdings schon eine Ladung erhalten haben und erst dann einen Rechtsanwalt kontaktieren, kann er nicht mehr viel ausrichten. Das Gericht wird den Rechtsanwalt in den meisten Fällen zurückweisen und ihm mitteilen, dass er das Mandat mit Blick auf eine Terminkollision nicht hätte annehmen dürfen. Bedenken Sie, gute Strafverteidiger sind fast jeden Tag bei Gericht und haben ihre Termine über Monate im Voraus abgestimmt. Daher wird es für Sie schwierig, kurzfristig einen guten Strafverteidiger zu finden.

Es gibt aber noch einen anderen Aspekt, warum es so wichtig ist, sich umgehend um einen guten Strafverteidiger zu bemühen. Es ist möglich, dass der Rechtsanwalt nach Akteneinsicht zum Beispiel gegen Zahlung einer Geldauflage auf eine Einstellung des Verfahrens hinwirken kann, da nicht jedes Verfahren öffentlich verhandelt wird, wenn einmal angeklagt wurde. So könnten Sie um eine öffentliche Hauptverhandlung herumkommen. Bedenken Sie, dass es einen Unterschied macht, wer der Verhandlung beiwohnt und wie die Öffentlichkeit den Prozess wahrnimmt. Wenn man durch eine erhöhte Öffentlichkeit oder Medienpräsenz erst in den Fokus gerückt wird, kann das belastender sein als eine Strafe.

Beachten Sie bitte auch, dass es Fälle gibt, in denen das Gesetz einen Pflichtverteidiger vorschreibt. Diese Aufforderung erhalten Sie dann zusammen mit der Anklageschrift. Wenn Sie selbst keinen Verteidiger benennen, bekommen Sie einen vom Gericht zugeteilt. In vielen Fällen sind das Verteidiger, die auf solche Beiordnungen wirtschaftlich angewiesen sind. Ob dieser Sie dann auch gut verteidigen kann, ist eine andere Frage. Grundsätzlich können Sie jeden in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt als Verteidiger benennen, dabei sind Sie nicht auf Rechtsanwälte im Gerichtsbezirk beschränkt.

Fazit: Spätestens, wenn Sie eine Anklageschrift bekommen haben, müssen Sie aktiv werden. Wer den Kopf in den Sand steckt, riskiert, seine Verfahrensrechte einzubüßen. Auch derjenige, der tatsächlich eine Straftat begangen hat, darf das Verfahrensrecht vollends zu seinen Gunsten ausschöpfen. Machen Sie davon Gebrauch!

Rechtsanwalt Alexander Held übernimmt in geeigneten Fällen Ihre Verteidigung bundesweit als Pflichtverteidiger. Rufen Sie am besten unter der Notfallnummer an und fragen Sie nach!


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