Polizeiliche Vorladung/Anklageschrift oder Strafbefehl erhalten?

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Sie haben eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter oder gar eine Anklageschrift oder einen Strafbefehl erhalten?

Dann gilt es schnell zu reagieren, das aber richtig!

Zunächst müssen Sie wissen: Sie haben das unbedingte Recht zu schweigen!!!!!

Von diesem Recht sollten Sie auch uneingeschränkt Gebrauch machen, um nicht durch voreilige Äußerungen, die in dieser Situation nur allzu verständlich sind, den Ermittlungsbehörden Kenntnisse zu verschaffen, die sie noch nicht haben, aber dringend benötigen.

Natürlich können Sie sich bei kleineren Delikten auch selbst verteidigen. Das hat aber den großen Nachteil, dass Sie der einzig Blinde unter Sehenden sein werden, da Sie von den Behörden keinerlei Informationen über deren Kenntnisstand hinsichtlich des strafrechtlichen Vorwurfes, der gegen Sie erhoben wird, erhalten. Und seien Sie versichert: Polizeibeamte und Staatsanwälte sind darauf geschult, Vernehmungen so durchzuführen, dass Beschuldigte so verunsichert werden, dass sie, ohne es zu merken, belastende Aussagen tätigen, von denen sie hinterher nur schwer bis gar nicht mehr loskommen!

Dieser den Strafverfolgungsbehörden gegenüber ausgesetzten Hilflosigkeit können Sie selbst aber wie folgt begegnen:

Um die Grundlagen für das gegen Sie anhängige Ermittlungs-/Strafverfahren zu erfahren, benötigen Sie zunächst Akteneinsicht. Diese bekommen Sie ausschließlich durch die Einschaltung eines Rechtsanwaltes, besser noch: eines Strafverteidigers, sodass dessen Beauftragung die vordringliche von Ihnen durchzuführende Maßnahme ist.

Der von Ihnen bevollmächtigte Verteidiger wird sich für Sie bestellen und gleichzeitig die Ermittlungsakte anfordern. Im Falle eines Strafbefehls wird er gleichzeitig Einspruch einlegen (hier ist die Einspruchsfrist von 2 Wochen ab Zustellung unbedingt einzuhalten). Nachdem diese vorliegt, können Sie mit ihrem Rechtsanwalt die auf Ihren individuellen Einzelfall abgestimmte richtige Verteidigungsstrategie erarbeiten, da Sie dann erkennen können, welchen Kenntnisstand die Behörden haben. Ihr Verteidiger ist dabei in der Lage, die Angelegenheit juristisch zu prüfen und die Ihnen zustehenden Rechte zu wahren. Da die Übersendung der Ermittlungsakte meistenteils mehrere Wochen Zeit in Anspruch nimmt, können Sie damit auch die Ihnen mit Übersendung der Anklage gesetzte Frist zur Stellungnahme zum Anklagevorwurf (falls eine solche überhaupt abzugeben angezeigt ist) oder die Stellung von Beweisanträgen nicht unerheblich verlängern, und damit ganz gezielt, unterstützt durch anwaltliche Hilfe, dem gegen Sie erhobenen strafrechtlichen Vorwurf begegnen.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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