Was muss ich nach der Scheidung bedenken?

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Eine Scheidung stellt in der Regel bei den Betroffenen einen Wendepunkt im Leben dar. Vieles ist bereits im Vorfeld der Scheidung zu bedenken und zu regeln, nicht nur in rechtlicher, sondern auch in tatsächlicher Hinsicht. Exemplarisch werden für die Zeit nach der Scheidung die Bereiche Namensrecht und gesetzliche Krankenversicherung nachfolgend behandelt. Diese Aufzählung ist nicht abschließend, sicherlich gibt es noch viele andere Bereiche, an die Zuge einer erfolgten Scheidung gedacht werden muss und die gegebenenfalls neu geregelt werden müssen.

1. Änderung des Nachnamens

Hat ein Ehegatte bei der Heirat seinen Nachnamen geändert, ist er berechtigt, diesen Nachnamen nach der Scheidung beizubehalten. Der andere Ehegatte, dessen Namen der Berechtigte trägt, hat keinen Anspruch darauf, dass der andere Ex-Ehegatte diesen Namen wieder ablegt und seinen früheren Namen trägt.

Nimmt ein Ehegatte nach der Scheidung seinen früheren Namen wieder an, so ist eine Namensänderung bei den Kindern nicht möglich. Diese behalten den Nachnamen bei, den sie auch während der Ehe geführt haben.

2. Gesetzliche Krankenversicherung

Ein in der Ehe nicht berufstätiger Ehegatte ist als Familienmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung des anderen berufstätigen Ehegatten kostenlos mitversichert. Diese kostenlose Mitversicherung ist spätestens drei Monate nach rechtskräftiger Scheidung nicht mehr möglich, das bedeutet, der mitversicherte Ehegatte muss binnen drei Monaten ab rechtskräftiger Scheidung sich selbst versichern. Dies kann er in der bisherigen Krankenversicherung tun, er kann sich aber auch eine neue Krankenversicherung suchen.

Kinder, die selbst noch nicht pflichtversichert sind, können in der Familienversicherung verbleiben, auch nach rechtskräftiger Scheidung ihrer Eltern und gleichgültig, bei welchem Elternteil die Kinder ihren dauernden Aufenthalt haben.

Sollten Sie beabsichtigen einen Scheidungsantrag zu stellen oder wurde Ihnen ein Scheidungsantrag durch das Familiengericht zugestellt, stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


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