Was passiert bei einer fehlerhaften Fristenberechnung bei Landkreisen?

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Eines unserer aktuellen Mandate hat gezeigt, dass auch einem Landkreis bei der Berechnung wichtiger Fristen Fehler unterlaufen können. Selbst dann, wenn diese, wie von der Behörde mitgeteilt, von einem extra dafür verwendeten Programm ermittelt werden.

Aktueller Anlass für diese Feststellung war ein Mandat in unserer Kanzlei, bei welchem am letzten Tag der Einspruchsfrist gegen einen erlassenen Bußgeldbescheid Einspruch bei der Behörde eingelegt wurde. Die Behörde teilte daraufhin mehrfach, trotz entsprechender Ausführungen, mit, dass der Einspruch verfristet wäre und deshalb nicht weiter bearbeitet werden könne.

Dies hätte für den Mandanten erhebliche Konsequenzen gehabt. Für den Fall, dass ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid nicht rechtmäßig eingelegt wird, wird dieser Einspruch verworfen und der Bußgeldbescheid als rechtskräftig behandelt.

Dies hätte zur Konsequenz, dass fälschlicherweise Punkte im Fahreignungsregister eingetragen werden und zur Zahlung der Geldbuße aufgefordert wird. Gegebenenfalls muss sogar ein Fahrverbot angetreten werden.

Sollten Sie in den letzten Monaten oder Jahren einen Bußgeldbescheid erhalten haben, auf welchen Sie, aus Ihrer Sicht rechtzeitig Einspruch eingelegt haben und die Bußgeldstelle Ihnen dennoch mitgeteilt haben, dass dieser Einspruch nicht rechtzeitig erfolgte, wenden Sie sich gerne an uns. Möglicherweise sind auch Sie dem fehlerhaften Fristenberechnungsprogramm des Landkreises zum Opfer gefallen.

Dies hätte zur Konsequenz, dass rückwirkend die betroffenen Punkte aus dem Fahreignungsregister heraus zu löschen wären und eine Rückerstattung gezahlter Bußgelder vorzunehmen ist. Denn mittlerweile, dies sollte zumindest geprüft werden, dürften die Ordnungswidrigkeiten verjährt sein und nicht mehr geahndet werden können. Geht die Bußgeldbehörde fehlerhaft davon aus, dass ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nicht rechtzeitig erfolgte, laufen die Verjährungsfristen weiter und der Bußgeldbescheid wird selbstverständlich nicht rechtskräftig. Wird die Angelegenheit dann nicht innerhalb von einem gewissen Zeitraum von der Staatsanwaltschaft bzw. dem Amtsgericht weiter bearbeitet, ist das gesamte Ordnungswidrigkeitenverfahren verjährt.

In dem vorliegenden Fall hat sich in einem Telefonat mit dem Landkreis Harburg herausgestellt, dass ein Programm zur Berechnung der Fristen wohl falsch programmiert wurde und seit Jahren, ohne dass es jemandem aufgefallen ist, mit der falschen Fristenberechnung gearbeitet wurde. Die Chancen sind also nicht gering, dass diverse Bußgeldbescheide und die hierauf erfolgten Einsprüche zu Unrecht zurückgewiesen wurden.

Auch dieser Vorfall zeigt einmal mehr:

Die Einschaltung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht lohnt sich!


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