Was Sie bei der Suche nach einem neuen Markennamen rechtlich beachten sollten

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Die Wahl eines neuen Markennamens ist eine entscheidende Weichenstellung für Unternehmen und Gründer. Doch ein Name, der kreativ überzeugt, kann rechtlich riskant sein. In diesem Rechtstipp erfahren Sie, welche juristischen Punkte Sie bei der Namensfindung unbedingt beachten sollten.


Wer ein Unternehmen gründet oder ein neues Produkt auf den Markt bringt, steht frühzeitig vor einer entscheidenden Aufgabe: der Wahl eines passenden Markennamens. Häufig konzentrieren sich Gründerinnen und Gründer sowie Marketingabteilungen dabei zunächst auf kreative Aspekte: Der Name soll eingängig, modern und marketingtauglich sein.

Was dabei häufig unterschätzt wird: Auch aus rechtlicher Sicht muss der Markenname sorgfältig geprüft werden. Ein unzulässiger Name kann zu Abmahnungen, Unterlassungsverfügungen und erheblichen wirtschaftlichen Schäden führen.

In diesem Rechtstipp erläutere ich Ihnen als Rechtsanwalt für Markenrecht die wichtigsten Punkte, die Sie bereits bei der Suche nach einem neuen Markennamen beachten sollten.


Schutzfähigkeit prüfen: Ist der Name als Marke eintragungsfähig?

Bevor Sie aufwändige Recherchen durchführen, sollte zunächst geprüft werden, ob der geplante Name überhaupt markenrechtlich schutzfähig ist.

Eine Marke muss Unterscheidungskraft besitzen (§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG) und darf nicht ausschließlich beschreibende Angaben enthalten (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG). Begriffe, die lediglich die Art, Beschaffenheit oder Herkunft einer Ware oder Dienstleistung beschreiben, sind vom Markenschutz ausgeschlossen.

Beispiele aus der Praxis:
Ein Name wie „Bäckerei Berlin“ für eine Bäckerei wäre nicht schutzfähig, da rein beschreibend. Fantasiebegriffe wie „Zalando“ oder Begriffe mit freier Assoziation wie „Apple“ für Computer hingegen sind grundsätzlich schutzfähig.

Achten Sie daher bereits bei der Ideenfindung darauf, keine rein beschreibenden oder branchenüblichen Begriffe zu verwenden, sondern kreative, unterscheidungskräftige Namen zu entwickeln.


Verwechslungsgefahr vermeiden: Ist der Name rechtlich verfügbar?

Ist ein Name grundsätzlich schutzfähig, sollte im nächsten Schritt geprüft werden, ob er mit älteren Kennzeichenrechten kollidiert.
Marken (§ 14 MarkenG), Unternehmenskennzeichen (§ 15 MarkenG) und Werktitel (§ 5 MarkenG) genießen Bestandsschutz. Besteht eine Verwechslungsgefahr, drohen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.

Bereits klangliche oder schriftbildliche Ähnlichkeiten zu bestehenden Marken können ausreichen, um eine Rechtsverletzung zu begründen – insbesondere dann, wenn ähnliche Waren oder Dienstleistungen betroffen sind.

Eine umfassende Recherche in den relevanten Markenregistern (DPMA, EUIPO, WIPO) sowie eine Prüfung auf bestehende Firmennamen und Domains ist daher unverzichtbar. Einfache Internetrecherchen sind nicht ausreichend, um rechtliche Sicherheit zu erlangen.


Frühzeitig an die Markenanmeldung denken

Selbst der beste Name bietet keinen rechtlichen Schutz, solange er nicht als Marke eingetragen ist. Nur eine formale Anmeldung beim zuständigen Amt – sei es dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) oder der WIPO (für internationale Registrierungen) – verschafft Ihnen ein exklusives Nutzungsrecht.

Gerade in frühen Gründungsphasen ist es wichtig, den Markenschutz nicht aufzuschieben. Wird ein Name vor der Anmeldung veröffentlicht oder im Markt verwendet, besteht die Gefahr, dass Dritte denselben oder einen ähnlichen Namen sichern.

Wichtig ist zudem eine präzise Definition der Waren und Dienstleistungen, für die die Marke Schutz beanspruchen soll. Eine unsaubere Klasseneinteilung kann die Schutzwirkung erheblich einschränken oder Angriffsflächen bieten.


Die passende Schutzstrategie wählen

Je nach geplanter Marktpräsenz reicht ein reiner Schutz in Deutschland möglicherweise nicht aus.
Wer europaweit oder international tätig werden möchte, sollte frühzeitig überlegen, ob zusätzlich eine Unionsmarke (EU-Marke) oder eine internationale Registrierung über die WIPO sinnvoll ist.

  • Eine deutsche Marke bietet Schutz nur in Deutschland.

  • Eine Unionsmarke sichert alle 27 EU-Mitgliedstaaten mit einer einzigen Anmeldung.

  • Über die internationale Registrierung (IR-Marke) können gezielt einzelne weitere Länder einbezogen werden.

Die Wahl der Schutzstrategie sollte sich an Ihren Expansionsplänen orientieren und frühzeitig abgestimmt werden.


Praktischer Tipp: Arbeiten Sie mit einer priorisierten Namensliste

In der Praxis hat es sich bewährt, nicht nur auf eine einzelne Namensidee zu setzen.
Erstellen Sie stattdessen eine Liste mit etwa zehn bis fünfzehn Namensvorschlägen, die Sie nach Präferenz ordnen.

Prüfen Sie anschließend für jeden dieser Namen, ob er schutzfähig ist und keine Kollisionen mit bestehenden Rechten bestehen.
Streichen Sie diejenigen Namen, bei denen rechtliche Probleme auftreten.
So behalten Sie Flexibilität und erhöhen die Wahrscheinlichkeit, einen rechtlich und wirtschaftlich geeigneten Namen zu finden.


Fazit

Die Wahl eines Markennamens ist nicht nur eine kreative Entscheidung, sondern auch ein bedeutender rechtlicher Schritt.
Eine vorausschauende rechtliche Prüfung schützt Sie vor späteren Konflikten und schafft die Grundlage für eine starke, werthaltige Marke.

Sie wünschen Unterstützung bei der Schutzfähigkeitsprüfung, der Markenrecherche oder der Anmeldung Ihrer Marke?
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