Was tun bei Abmahnung vom Chef?

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Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber abgemahnt worden sind, sollten Sie dies nicht einfach auf sich beruhen lassen. Vielmehr sollten Sie sich überlegen, ob und wie Sie gegen diese Abmahnung vorgehen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten:

1.) Abgabe einer Gegendarstellung

Wenn der Arbeitgeber die Abmahnung in Ihre Personalakte aufgenommen hat, kann es sinnvoll sein, eine Gegendarstellung zu verfassen und vom Arbeitgeber zu verlangen, dass er diese zur Personalakte gibt. Dieses Recht folgt aus § 83 Abs.2 BetrVG, in dem ausdrücklich geregelt ist: Erklärungen des Arbeitnehmers zum Inhalt der Personalakte sind dieser auf sein Verlangen beizufügen. Natürlich ist es von Vorteil, wenn ein Anwalt diese Gegendarstellung für Sie übernimmt.

2.) Beschwerde beim Betriebsrat

Wenn es in Ihrem Betrieb einen Betriebsrat gibt, können Sie sich bei ihm wegen einer unberechtigten Abmahnung beschweren. Sie können den Betriebsrat um Unterstützung und Vermittlung bitten. Dieses Recht folgt aus § 85 Abs.1 BetrVG.

3.) Klage auf Rücknahme der Abmahnung

Wenn die Abmahnung nicht berechtigt war, haben Sie einen Anspruch auf Rücknahme der Abmahnung. Falls der Arbeitgeber die nicht berechtigte Abmahnung darüber hinaus sogar in Ihre Personalakte aufgenommen hat, können Sie außerdem verlangen, dass sie aus der Akte entfernt wird. Den Anspruch auf Rücknahme und Entfernung der (nicht berechtigten) Abmahnung können Sie im Wege einer Klage durchsetzen.

Gerne stehe ich Ihnen in Bamberg zur Verfügung, um Sie individuell zu beraten und die geeignete Maßnahme zu ergreifen.


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