Was tun bei einer Durchsuchung?

  • 1 Minuten Lesezeit

Die oberste Prämisse ist: Ruhe bewahren!

Voraussetzung einer Durchsuchung ist ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss oder aber „Gefahr im Verzug“.

  • •     Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen bzw. im Fall der „Gefahr im Verzug“ erklären, warum durchsucht wird.

        
  • •     Bestehen Sie auf Ihrem Recht, umgehend eine Strafverteidigerin/einen  Strafverteidiger anrufen zu dürfen (Sachse & Sachse TEL. 08031/408980). Meistens wird die zuständige Ermittlungsperson auf Ihren Wunsch hin mit der Fortsetzung der Durchsuchung bis zum Eintreffen der Strafverteidigerin/des Strafverteidigers warten; verpflichtet ist sie hierzu allerdings nicht.     

        
  • •     Lassen Sie sich das Aktenzeichen geben.

        
  • •     Schweigen Sie zu etwaigen Tatvorwürfen und lassen Sie sich auch nicht in ein vermeintlich lockeres Geplauder mit den Beamten verwickeln. Hier gilt: Schweigen ist Gold! Dies  gilt im Übrigen auch für alle bei der Durchsuchung anwesenden Personen.    

  • •     Achten Sie darauf, welche Räume vom Durchsuchungsbeschluss umfasst  sind und beobachten Sie, wie und was durchsucht wird.

        
  • •     Sollten Gegenstände sichergestellt oder beschlagnahmt werden, lassen Sie sich ein diesbezügliches Protokoll aushändigen.

        
  • •     Es besteht keine Pflicht, etwas zu unterschreiben; unterschreiben Sie insbesondere nichts, was Sie nicht verstehen.

        
  • •     Leisten Sie gegenüber den Beamten keinen körperlichen Widerstand.

        
  • •     Übergeben Sie sodann Ihrer Strafverteidigerin/Ihrem     Strafverteidiger alle Ihnen ausgehändigten Unterlagen.


Hier auf meinem Profiund auch auf unserer Kanzleiwebsite finden Sie Verhaltenshinweise für verschiedene Situationen. Sie stellen Empfehlungen dar, die ich Ihnen aufgrund meiner langjährigen Erfahrungen aus der Praxis gebe.

Sie sind keine verbindliche Rechtsberatung. Jeder Fall ist einzigartig. Kontaktieren Sie mich gerne und vereinbaren noch heute einen Termin für eine Rechtsberatung in ihrem konkreten Fall.

08031/408980

kanzlei@sachse-sachse.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Gabriele Sachse

Beiträge zum Thema