Was tun bei einer Hausdurchsuchung? Ruhe bewahren! [Update: 26.6.2023]

  • 3 Minuten Lesezeit

Der Fall:  Sie sind gerade aufgestanden, auf einmal klingelt es an der Tür. Sie wundern sich kurz und fragen sich, ob das Amazon-Päckchen wirklich schon so früh kommt und machen ahnungslos die Tür auf. Vor Ihnen stehen mehrere Personen, die sich als Polizisten zu erkennen geben und Ihnen ein Schriftstück aushändigen.

Ein Amtsgericht hat einen #Durchsuchungsbeschluss erlassen, nachdem es den Behörden (der Polizei und Staatsanwaltschaft) erlaubt ist, Ihre zu durchsuchen. Wenn Sie den Durchsuchungsbeschluss lesen, ist Grund der Durchsuchung meistens, dass bei Dir der Verdacht besteht, Du

= Mediendelikte.

Gegenstand der Durchsuchung sind heutzutage vor allem Computer, Handys, USB-Sticks, Digitalkameras und Festplatten.

Was nun? Zuerst lesen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aufmerksam durch. Wenn er älter als ein halbes Jahr ist, lassen Sie sich mit dem Ermittlungsrichter verbinden, der den Beschluss aufheben muss – am Telefon! Denn ein so alter Beschluss ist unwirksam. In den meisten Fällen sind die Durchsuchungsbeschluss aber nur wenige Tage bis Wochen alt.

Sodann gilt nur noch eines: Ruhe bewahren und nichts tun. Setzen Sie sich in eine Ecke und warten schweigend ab. "Kooperieren" Sie passiv. Die ermittelnden Polizisten haben mit dem Fall ansonsten nämlich nichts zu tun. Sie durchsuchen auf jeden Fall, vollkommen egal, ob Sie versuchen, sich irgendwie aus der Sache heraus zu reden, ob wirklich nichts dran ist. Es ist zwingend notwendig, dass Sie mit keinem der Beamten über den Fall sprechen. Auch wenn mal ein Staatsanwalt mitkommt: Schweigen! Alles was Sie sagen, so kann man es in amerikanischen Krimis hören, „kann und wird gegen Sie verwendet werden“. Demgegenüber wird nicht negativ bewertet, wenn Sie einfach schweigen.

Häufig versucht die Polizei, einen zum Reden zu bringen, indem sie sagt, sie werde dann ein gutes Wort bei der Staatsanwaltschaft für Sie einlegen. Das ist eine nette, kleine Lüge, die Sie zum Plaudern bringen soll. Die Polizei hat nämlich insoweit gar nichts zusagen. Sie wird der Staatsanwaltschaft auch nicht sagen, was für ein netter Kerl Sie sind

Weiter ist wichtig:

  • Keine Passwörter herausgeben!
  • Keine „Verstecke“ zeigen!
  • Nichts unterschreiben! Sie müssen es nicht!
  • Nochmals: Keine Gespräche führen, auch nicht über das Wetter!

Lassen Sie die Hausdurchsuchung über sich ergehen. Wenn Sie bereits einen Verteidiger haben, rufen Sie diesen an und bitten ihn, hinzu zu kommen. Wenn nicht, rufen Sie mich während oder nach der Durchsuchung an. Ich vertrete und verteidige bundesweit in Medienstrafsachen.

Das weitere Vorgehen: Ich werde Akteneinsicht nehmen. Erst dann weiß man genau, was der Vorwurf ist und vor allem, was der Polizei bisher bekannt ist und was nicht. Erst zu diesem Zeitpunkt stellt sich die Frage, ob ein Passwort herausgegeben werden kann oder ob man weiter schweigt. Zu diesem Zeitpunkt wird geklärt, ob Gespräche mit der Staatsanwaltschaft geführt werden sollten oder ob man einfach abwartet. Das ist zwingend kein Alleingang, sondern mit mir bzw. dem Verteidiger zu klären. Keine falsche Scham! Als Verteidiger ist mir alles bekannt und jede persönliche Wertung fern.

Wegen der mit den oben genannten Delikten einhergehenden Stigmatisierung ist es erforderlich, dass Sie den Kreis der Personen, die über die Hausdurchsuchung Bescheid wissen, klein halten.

Rufen Sie an! Wir beraten bundesweit, auch telefonisch, ggf. per Mail, ZOOM oder WhatsApp.

Rechtsanwalt Dr. Daniel Kötz vertritt im Urheber- und Medienrecht und verteidigt in allen Bereichen des Medienstrafrechts.

Foto(s): (c) Frank Beer, Daniel Kötz

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