Was tun bei fehlerhafter Telefonrechnung?

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Immer wieder kommt es vor, dass Privatpersonen oder Firmen fehlerhafte Telefonrechnungen, teilweise in  beträchtlicher Höhe für das Anwählen sog. 0900er – Nummern, erhalten. Hierbei ist zu beachten, dass nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) innerhalb von acht Wochen nach Zugang der Rechnung Einwendungen gegen die Richtigkeit der Rechnung geltend gemacht werden müssen. Daraus folgt, dass bei Nichterhalt der Rechnung diese Frist nicht begonnen hat, sondern dann ggf. erst bei Klagezustellung im Rahmen der gerichtlichen Durchsetzung die Frist zu laufen beginnt. In jedem Fall sollte bei fehlerhaften Rechnungen sofort nach Erhalt per Einschreiben beim Rechnungsaussteller die Richtigkeit der Rechnung beanstandet werden.

Danach muss dann der Erbringer der Leistung dezidiert darlegen, welche Leistung, wie z.B. Erotiklines oder Hotlines, in Anspruch genommen worden sein sollen. Hierauf sollte dann mit Hilfe eines Rechtsanwaltes geprüft werden, ob die entsprechenden Leistungen in Anspruch genommen wurden und ggf. wer in der Firma bzw. Familie die Nummern gewählt haben kann.


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