Was tun, wenn das Umgangsrecht zum Kind vom anderen Elternteil verwehrt wird?

  • 3 Minuten Lesezeit
  1. Versuchen Sie, eine Einigung mit dem anderen Elternteil zu erzielen: Das Beste ist, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Hierbei kann auch eine Mediation oder ein Gespräch mit einem Familienberater helfen.

  2. Einholen von Rechtsberatung: Wenn Sie nicht in der Lage sind, eine Einigung mit dem anderen Elternteil zu erzielen, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden, um das Umgangsrecht gerichtlich geltend zu machen.

  3. Umgangsrecht gerichtlich geltend machen: Wenn der andere Elternteil das Umgangsrecht verweigert, haben Sie das Recht, es gerichtlich geltend zu machen. Dafür müssen Sie einen Antrag beim Familiengericht einreichen. Hierbei kann auch eine einstweilige Anordnung erwirkt werden, um den Umgang sofort zu ermöglichen.

  4. Dokumentation: Dokumentieren Sie alle Vorfälle, in denen das Umgangsrecht verweigert wird. Dies kann später als Beweismittel dienen.

  5. Geduld: Gerichtsverfahren können oft lange dauern. Seien Sie geduldig und bleiben Sie in Kontakt mit Ihrem Anwalt, um den Prozess so schnell wie möglich abzuschließen.

Es ist wichtig, dass Sie nicht aufgeben und Ihr Recht auf Umgang mit Ihrem Kind durchsetzen.


Welche außergerichtlichen Möglichkeiten gibt es, um das Umgangsrecht einzufordern?

  1. Versuchen Sie, mit dem anderen Elternteil zu sprechen: Sie können versuchen, ein Gespräch mit dem anderen Elternteil zu führen und das Thema Umgangsrecht anzusprechen. Vielleicht können Sie eine Einigung erzielen und gemeinsam eine Lösung finden.
  2. Schalten Sie einen Mediator ein: Ein Mediator ist eine unparteiische Person, die versucht, eine Lösung für Konflikte zu finden. Ein Mediator kann helfen, eine Einigung zwischen Ihnen und dem anderen Elternteil zu erzielen, ohne dass es zu einem Gerichtsverfahren kommt.

  3. Wenden Sie sich an eine Familienberatungsstelle: Familienberatungsstellen bieten Hilfe und Unterstützung für Familien in schwierigen Situationen. Sie können Ihnen helfen, eine Lösung für Ihr Umgangsproblem zu finden.

  4. Nutzen Sie ein Vermittlungsangebot des Jugendamts: Das Jugendamt kann bei der Vermittlung von Konflikten zwischen den Eltern helfen. Sie können das Jugendamt um Hilfe bitten und gemeinsam eine Lösung finden.

Es ist wichtig zu beachten, dass außergerichtliche Lösungen möglicherweise nicht in allen Fällen möglich sind, insbesondere wenn der andere Elternteil uneinsichtig oder aggressiv ist. Wenn Sie jedoch eine außergerichtliche Lösung finden können, ist dies oft die beste Option für alle Beteiligten, insbesondere für das Wohl des Kindes.


Wieviel Umgang sprechen die deutschen Familiengerichte den Elternteilen ungefähr zu?

Die Entscheidung darüber, wie viel Umgang einem Elternteil zugestanden wird, hängt von vielen Faktoren ab, wie z.B. dem Alter des Kindes, der Entfernung zwischen den Wohnorten der Eltern, der Beziehung des Kindes zu jedem Elternteil und der Fähigkeit beider Eltern, für das Kind zu sorgen.

Es gibt keine feste Regelung dafür, wie viel Umgang einem Elternteil zugesprochen wird. Das Familiengericht trifft seine Entscheidungen immer individuell und im besten Interesse des Kindes.

In der Praxis werden jedoch in der Regel regelmäßige Umgangskontakte mit beiden Elternteilen vereinbart. Der genaue Umfang des Umgangsrechts kann jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich sein und auch im Laufe der Zeit angepasst werden.

Es ist auch möglich, dass das Familiengericht ein begleitetes Umgangsrecht anordnet, wenn es Bedenken hinsichtlich der Sicherheit oder des Wohlbefindens des Kindes gibt. Dies bedeutet, dass der Umgang zwischen Eltern und Kind unter Aufsicht stattfindet.

Es ist wichtig zu beachten, dass das Umgangsrecht immer im Einklang mit dem Wohl des Kindes stehen sollte und von den individuellen Umständen des jeweiligen Falls abhängt.




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