Was tun, wenn die Versicherung wegen eines unverschuldeten Verkehrsunfalls nicht zahlt?

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Ärgerlich ist, wenn bei einem Verkehrsunfall, bei dem der andere Schuld hat, die KfZ-Versicherung wegen eines Vorschadens trotzdem nicht zahlt. Der Bundesgerichtshof hat nun die Rechte der Betroffenen gestärkt, sodass sie Ihren Anspruch auch bei Vorschäden öfters durchsetzen können.

Was kann bei einem Vorschaden passieren?

Der Verkehrsunfall scheint eindeutig zu sein. Der Versicherungsnehmer ist auf das Fahrzeug des Geschädigten aufgefahren. Dennoch zahlt die zuständige Krafthaftpflichtversicherung nicht, da sie belegen kann, dass das beschädigte Fahrzeug des Geschädigten bereits in demselben Anstoßbereich einen Vorschaden erlitten hat.

Häufig haben die Geschädigten auch keine Kenntnis von einem etwaigen Vorschaden, da sie das Fahrzeug entweder privat oder bei einem Gebrauchtwagenhändler gekauft haben, der sie über diesen Vorschaden nicht informiert hat.

Chancen der Geschädigten haben sich bei Vorschäden verbessert

Der BGH hat nun in einer neuen Entscheidung mit Beschluss vom 15. Oktober 2019 (VI ZR 377/19) dem Geschädigten zu Beweiserleichterungen verholfen:

„Behauptet der Geschädigte eines Verkehrsunfalls, von einem evtl. Vorschaden selbst keine Kenntnis und den beschädigten Pkw in unbeschädigtem Zustand erworben zu haben, kann ihm nicht verwehrt werden, eine tatsächliche Aufklärung auch hinsichtlich solcher Punkte zu verlangen, über die er kein zuverlässiges Wissen besitzt und auch nicht erlangen kann. Der Geschädigte ist deshalb grundsätzlich nicht gehindert, die von ihm nur vermutete fachgerechte Reparatur des Vorschadens zu behaupten und unter Zeugenbeweis zu stellen. Darin liegt weder eine Verletzung der prozessualen Wahrheitspflicht noch ein unzulässiger Ausforschungsbeweis.“ (Leitsatz)

Tipp für Betroffene

Die Darlegungs- und Beweislast, dass das Fahrzeug fach- und sachgerecht repariert wurde, bleibt somit beim Geschädigten. Er hat jedoch die Möglichkeit, sich beim Vorbesitzer über die fach- und sachgerechte Reparatur zu informieren und kann diesen als Zeugen benennen. Im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung muss das Gericht dem Beweisangebot nachkommen und den Zeugen vernehmen. Wenn dieser die fach- und sachgerechte Reparatur bejahen kann, bestehen Erfolgsaussichten in einem etwaigen Prozess.

Als Fachanwältin für Verkehrsrecht unterstütze ich Sie gerne bundesweit bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Verkehrsunfällen. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Autofahrer, Radfahrer oder Fußgänger waren und ob es nur um einen Blechschaden oder auch Körperverletzungen und bleibende Schäden geht. Rufen Sie mich einfach an oder schreiben Sie mir eine E-Mail.

Rechtsanwältin Ute Mährlein

Fachanwältin für Verkehrsrecht


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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