Was Unionseinführer beim Handel mit Konfliktmaterialien beachten müssen

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Wenn Sie mit Konfliktmaterialen handeln, müssen Sie bestimmte Sorgfaltspflichten in der Lieferkette einhalten. Welche das sind, schreibt die Konfliktmineralienverordnung (VO (EU) Nr. 2017/821) des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 vor. Sie legt die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette fest, die für Unionseinführer von Mineralien wie Zinn, Tantal, Wolfram oder Gold aus Konflikt und Hochrisikogebieten gelten.

Diese Rohstoffe, die Bestandteil vieler Verbrauchsgüter sind, bezeichnen die Behörden als Konfliktmaterialien, weil bei ihrer Gewinnung in Konfliktregionen systematische Menschen- und Völkerrechtsverletzungen begangen und in Kauf genommen werden.

Dodd-Frank-Act: US-Börsen müssen über eingesetzte Konfliktmaterialien berichten

Die USA begegnen dem Handel mit diesen Mineralien mit dem im Jahre 2010 verabschiedeten sogenannten „Dodd-Frank Wall Street Reform and Consumer Protection Act (Dodd-Frank-Act)“. Er verpflichtet US-börsennotierte Unternehmen, jährlich einen Bericht über eingesetzte Konfliktmineralien der Demokratischen Republik Kongo und der Nachbarstaaten abzugeben. Ein Verbot der Einfuhr von betroffenen Rohstoffen ist aber nicht vorgesehen.

Auch Ihr Unternehmen kann indirekt von den Bestimmungen des Dodd-Frank-Acts betroffen sein, denn die börsennotierten US-Unternehmen reichen ihre Berichtspflichten regelmäßig innerhalb der Lieferkette weiter. 

Sorgfaltspflichten der EU-Importeure in der Lieferkette

Auf EU-Ebene ist das Ziel der Konfliktmineralienverordnung, den Handel einzuschränken. Im Juni 2016 wurde schließlich auf EU-Ebene eine politische Einigung zwischen der Kommission, dem Rat und dem Parlament erzielt und beschlossen, dass ähnlich den Vorschriften des Dodd-Frank-Act ein verpflichtendes  Regelungsregime eingeführt wird. Mit der Konfliktmineralienverordnung vom 17. Mai 2017 wurde dieser Vorschlag umgesetzt.

Hiernach haben Sie als EU-Importeur die Pflicht, Ihre Lieferanten gründlich zu überprüfen, ein effizientes Risikomanagement zu betreiben und Vorgaben in Bezug auf ein Managementsystem einzuhalten.

Das bedeutet: Wenn Sie als Unionseinführer von Mineralien oder Metallen der Verordnung unterfallen, müssen Sie unter anderem

  • ein System der Rückverfolgbarkeit der Lieferkette etablieren und entsprechende Unterlagen mit Informationen zu dem Ursprungsland der Mineralen, den Hütten und Raffinerien in der Lieferkette etc. vorhalten sowie
  • ein Risikomanagementsystem einrichten, das die Risiken schädlicher Auswirkungen in Ihrer Lieferkette ermitteln, bewerten und Maßnahmen zur Risikominimierung festlegen kann.

Hinweis: Vom Anwendungsbereich der Konfliktmineralienverordnung ausgenommen sind zum Beispiel recycelte Mineralien und sehr geringe Importmengen. 

Wenn Sie ein großer Hersteller sind, müssen Sie darüber hinaus offenlegen, wie Sie sicherstellen können, dass Sie die Vorgaben der Verordnung bereits an der Rohstoffquelle einhalten.

Beachten Sie: Der Hauptteil der Bestimmungen gilt zwar seit dem 9. Juli 2017, die Pflichten für die EU-Importeure zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette sind jedoch erst ab dem 1. Januar 2021 relevant. Die Wirksamkeit der Verordnung wird dann bis zum 1. Januar 2023 und danach alle drei Jahre auf europäischer Ebene überprüft. In Deutschland erarbeitet derzeit das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ein nationales Durchführungsgesetz.

Um etwaige Doppelbelastungen zu vermeiden, ist es vorgesehen, bereits bestehende Kontrollsysteme der Branche zu berücksichtigen. Dazu können u. a. Regierungen und Industrieverbände bei der Kommission die Anerkennung nach der Konfliktmineralienverordnung beantragen. Zur Prüfung der Anerkennung wird die Kommission Methoden und Kriterien in einem noch zu erlassenden delegierten Rechtsakt festlegen. Die Kommission erstellt dann ein Register der anerkannten Systeme zur Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der Lieferkette, macht es im Internet zugänglich und wird es fortlaufend aktualisieren. 

Nach dem Entwurf der Kommission sollen die Importeure sich selbst zertifizieren; dies erfordert eine Überwachung und Regulierung der Käufe und Verkäufe von Erzen und Metallen nach den fünf Grundsätzen der „Due Diligence Guidance“ der OECD (s.o.). Um die Öffentlichkeit fortlaufend über den Stand der Dinge zu informieren, wird die EU jedes Jahr eine Liste der weltweit bestehenden „verantwort­lich handelnden“ Hüttenwerke und Raffinerien veröffentlichen. 


Rechtsanwalt Philip Keller


Foto(s): © Gilles Paire - Fotolia.com

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