Wasserschaden: Problem Trockenestrich

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Was zahlt die Gebäudeversicherung nach einem Wasserschaden?

Die Frage, was eine Gebäudeversicherung nach einem Wasserschaden zahlt, hängt im Wesentlichen von der richtigen Schadensaufnahme und Schadensfeststellung ab. Es ist also weniger eine versicherungsrechtliche Frage, denn entweder ist Leitungswasser bestimmungswidrig ausgetreten oder eben nicht. Es ist Vielmehr eine Frage der tatsächlichen Feststellung des Schadensumfanges, was die Gebäudeversicherung zahlen muss. Eine Besonderheit bildet hierbei der Trockenestrich. 

Trockenestrich bei einem Wasserschaden

Der Bodenaufbau von Trockenstrich ähnelt im Wesentlichen dem Aufbau eines schwimmenden Estrichs. Es folgen Bodenplatte, Folie, Styropordämmung, Trockenestrichplatten sowie ein Oberbelag.

Ganz am Anfang steht die Oberflächliche Untersuchung mit einem Feuchtigkeitsmessgerät. Vorliegend erfolgte diese nicht ganz sach- und fachgerechte Messung meinerseits mit der Uni-Gann 2 sowie einer B 50 Sonde. Gemessen wurde in Digits.  

Wasserschaden: Ersteinschätzung durch eine Feuchtigkeitsmessung

Da in dem vorliegenden Fall der Bodenaufbau nicht bekannt gewesen ist, wurde bei der Schadenaufnahme in einem entfernt gelegenen Bereich eine sogenannte Kontrollmessung durchgeführt. Der Wert ist auf einer Skala mit bis zu 180 Digit, bei einem angezeigten Wert von 36,6 als unauffällig zu bewerten.

Wasserschaden: Erkennen einer Anomalie

Die nächste Messung wurde in der Nähe der Wasseraustrittsstelle durchgeführt. Die Abweichung auf bis zu 71,9 Digit lässt jedoch bereits den Rückschluss zu, dass hier eine Anomalie im Bodenaufbau vorliegt, obwohl gar kein Wasser zu sehen ist. 

Warum wurde keine Randfugenmessung nach dem Wasserschaden durchgeführt?

Die Frage, warum vorstehend zur genauen Schadensfeststellung keine Randfugenmessung meinerseits durchgeführt wurde, ergibt sich aus der Art und Weise, wie eine solche Messung durchgeführt wird. Diese erfolgt mittels Messsonden über die Randfugen. Vorliegend war es bauartbedingt jedoch nicht möglich, ohne eine Bauteilöffnung eine solche Messung durchzuführen. Das beiliegende Bild hat daher nur exemplarischen Charakter und zeigt eine unauffällige Messung an einem schwimmenden Estrich. 

Wasserschaden und Bauteilöffnung

Da vorliegend bereits eine Anomalie festgestellt wurde und der Zeitraum der erstmaligen Durchfeuchtung bereits länger als 1 Monat zurücklag, wurde der Bodenbelag aufgenommen. 

Das Ergebnis des Schimmelbefalls war sodann deutlich erkennbar gewesen, so dass Stück für Stück die notwendige Demontage des Trockenestrichs beginnen konnte. 

Warum sind Feuchtigkeitsmessung nach einem Wasserschaden notwendig?

Die vorstehende chronologische Abfolge der Lichtbilder zeigt, dass im Kern eben nicht um die Frage geht, ob ein Versicherungsfall in der Gebäudeversicherung vorliegt oder nicht, sondern dass es darum geht, wie die tatsächliche Schadenfeststellung erfolgt. Feuchtigkeitsmessungen und die Kenntnis des Bodenaufbaus sind daher unerlässlich.

Wie breitet sich Wasser nach einem Wasserschaden aus?


Wasser breitet sich nach langläufiger Meinung kreisförmig um die Wasseraustrittsstelle aus, muss es jedoch nicht zwangsläufig. Gründe hierfür können z.B. durch Leitungen auf dem Boden auftreten. Vorliegend war es auch so, dass die sichtbaren Schimmelschäden am Trockenestrich nicht die abschließende Feuchtigkeitsaufnahme zeigen, sondern dass der Schaden auch weiter als gedacht belegen gewesen ist.

Die Schimmelschäden auf dem Estrich zeigen lediglich, dass eine Durchfeuchtung bis zur Oberfläche vorgelegen hat. Das Wasser hatte sich hier aber auch auf der Folie und zwischen Styropordämmung und Trockenestrich ausgebreitet, so dass ohne die Maßnahme der weiteren Bauteilöffnungen im späteren Verlauf unentdeckte Schimmelschäden entstanden wären.

Fazit zum Wasserschaden an Trockenestrich

Was eine Gebäudeversicherung nach einem Wasserschaden zahlt, hängt maßgeblich von der Schadenfeststellung ab. Erfahrungswerte, bauliche Kenntnisse sowie Feuchtigkeitsmessungen sind daher unverzichtbar für eine korrekte Schadensbezifferung.

 

Foto(s): @RA Schwier

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