WEG - Das Wohnungseigentumsgesetz wird modernisiert

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Bundestag und Bundesrat haben der Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes zugestimmt.

Darum geht es im Einzelnen:

Mieter haben einen Anspruch auf Maßnahmen zur Barrierereduzierung, zum Einbruchschutz oder beispielsweise den Einbau einer Elektro-Ladestation. Vermieter müssen diesen Maßnahmen zustimmen. Die Kosten sind jedoch vom Mieter zu tragen.

Wohnungseigentümer können solche „privilegierte Maßnahmen“ auch ohne die Zustimmung von weiteren Miteigentümern durchsetzen. Der jeweilige Eigentümer trägt die Kosten selbst.

Bauliche Maßnahmen
Hat eine doppelt qualifizierte Mehrheit in der Eigentümerversammlung (das heißt: mehr als zwei Drittel der Stimmen auf der Eigentümerversammlung und mindestens 50 % der Miteigentumsanteile an der Immobilie) für eine Maßnahme gestimmt, so müssen die Kosten von allen Miteigentümern getragen werden. Unverhältnismäßig hohe Kosten sind davon ausgeschlossen. Liegt jedoch lediglich ein einfacher Mehrheitsbeschluss in der Eigentümerversammlung vor, müssen nur diejenigen, die dafür gestimmt haben, die Kosten tragen.

Verwalter können leichter gekündigt und ihre Verwalterverträge aufgelöst werden. Sie dürfen lediglich Entscheidungen über kleinere Maßnahmen von geringer Bedeutung und ohne größere finanzielle Auswirkungen für die Eigentümer treffen. Eigentümer können auf einen gültigen Sachkundenachweis des Verwalters bestehen.

 

Die neuen Regelungen gelten voraussichtlich ab 1.12.2020.

 

Alle Beiträge sind nach bestem Wissen zusammengestellt. Eine Haftung und Gewähr für deren Inhalt kann jedoch nicht übernommen werden. Aufgrund der teilweise verkürzten Darstellungen und der individuellen Besonderheiten jedes Einzelfalls können und sollen die Ausführungen zudem keine persönliche Beratung ersetzen.

 

Finn Streich

Rechtsanwalt für Immobilienrecht

Kanzlei Streich & Kollegen


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