wega-bay.com: BaFin warnt vor Wegabay UG – Verdacht auf Trading-Betrug

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Online-Trading im Internet bietet Anlegern großartige Chancen, ist aber auch mit erheblichen Risiken verbunden. Für Laien sind betrügerische Broker von seriösen Trading-Plattformen kaum zu unterscheiden. Nun steht die angebliche Trading-Plattform Wegabay UG im Fokus der Ermittlungen der BaFin.


Die deutsche Finanzaufsichtsbehörde BaFin warnte am heutigen Tag vor den Angeboten der angeblich in Frankfurt am Main ansässigen Wegabay UG. Nach ihren Erkenntnissen bietet das Unternehmen auf seiner Website wega-bay.com ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen an. Dort sollen Verbraucherinnen und Verbraucher angeblich mit Währungen, Indizes, Rohstoffen, CfDs auf Aktien, ETFs und Kryptowerten handeln können. 


Im Impressum erwecken die Betreiber laut BaFin den Eindruck, dass es sich um eine Website des von der BaFin lizenzierten Wertpapierinstituts WEGA Invest GmbH handelt. Das ist laut BaFin falsch. Es liegt nach Aussage der BaFin ein Identitätsmissbrauch vor. 


Hier zur Warnmeldung der BaFin  


Wegabay UG wirbt auf seiner Trading-Plattform mit den vielversprechenden  Worten:


Mit fast 20 Jahren Erfahrung ist Wega-Bay einer der größten börsennotierten FX- und CFD-Broker der Welt. Wir haben Niederlassungen in über 13 Ländern, darunter Großbritannien, Polen, Deutschland, Frankreich und Chile.“


Erlaubnis der BaFin nicht vorhanden – Identitätsmissbrauch!


Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen dürfen in Deutschland nur mit einer Erlaubnis der BaFin angeboten werden. Einige Unternehmen bieten solche Dienstleistungen jedoch ohne die erforderliche Erlaubnis an. Wegabay UG hat laut BaFin aber keine Erlaubnis. Es wird fälschlicherweise der Eindruck erweckt, dass es sich um eine Website des von der BaFin lizenzierten Wertpapierinstituts WEGA Invest GmbH handelt.


Recherchieren Sie gründlich vor einer Investition im Internet!


Rechtsanwältin Tanja Nauschütz von der auf Online-Trading- Betrug spezialisierten Kanzlei plan C führt hierzu aus: „Diese Plattform sieht auf den ersten Blick professionell und vertrauenswürdig aus. Auch ein Impressum mit den erforderlichen Angaben ist vorhanden. Dies zeigt, dass die Anleger auch einer vermeintlichen Erlaubnis durch Aufsichtsbehörden mit Misstrauen begegnen müssen. Ein Identitätsmissbrauch ist für einen Laien nur sehr schwer zu erkennen. Anleger sollten bei Geldanlagen, vor allem über das Internet, vor einer Investition gründlich recherchieren. Im Zweifel sollten die Anleger bei der BaFin, anderen Aufsichtsbehörden oder spezialisierten Anwälten nachfragen, um Betrugsversuche rechtzeitig zu erkennen. Glauben Sie nicht alles, was auf der vermeintlichen Handelsplattform steht.“


Haben Sie schlechte Erfahrungen mit Wegabay und keine Auszahlung erhalten?


Red flags: Tradingplattform erst vor kurzem registriert und anonym – Anlagebetrug?


Rechtsanwältin Tanja Nauschütz, Inhaberin der auf Online-Trading-Betrug spezialisierten Kanzlei plan C, vertritt einige Anleger, die keine Auszahlung von Wegabay erhalten haben: „Wir haben recherchiert, dass die Domain „wega-bay.com“ erst am 30.09.2023 registriert wurde. Von einer 20-jährigen Erfahrung kann daher nicht die Rede sein! Der Betreiber der Plattform wird nicht offengelegt, sondern versteckt sich hinter dem Anonymisierungsdienst Namecheap. Dies sind eindeutige Warnzeichen. Ein seriöser Betreiber kann eine Erlaubnis der BaFin vorweisen und braucht sich nicht zu verstecken.“


Mit dem richtigen Plan zum Erfolg


Wenn Sie schlechte Erfahrungen mit Wegabay UG haben oder Opfer eines betrügerischen Brokers (Aktuelle Fälle Online-Trading-Betrug plan C) geworden sind, steht Ihnen die Kanzlei plan C mit einer fundierten und kompetenten Beratung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Seite. 


Wir analysieren Ihre Situation und klären Sie in einer unverbindlichen kostenfreien Ersteinschätzungdarüber auf, welche Schritte nun erforderlich und erfolgversprechend sind, damit Sie Ihr investiertes Trading Geld zurück bekommen. 


Dabei bewerten wir auch das Risiko eines Identitätsmissbrauchs für Sie und ergreifen die notwendigen Maßnahmen bei den Kryptowährungsbörsen oder Handelsplattformen.


Wir melden für Sie den Anlagebetrug bei der Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) und anderen Behörden, prüfen Ihre Schadensersatzansprüche und die Möglichkeiten der Rückholung Ihrer Gelder und leiten strafrechtliche Schritte ein. 

Um Ihre Ansprüche möglichst effektiv durchsetzen, arbeiten wir in enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden und Staatsanwaltschaften sowie IT-Spezialisten zusammen. Durch unsere gezielten forensischen Maßnahmen und unsere Erfahrung, insbesondere mit Kryptowährungs-Betrug, ist es uns schon häufig gelungen, den Tätern auf die Spur zu kommen.


Setzen Sie sich für eine kostenfreie Ersteinschätzung Ihrer Online-Trading-Angelegenheit mit uns in Verbindung:


Kontaktformular Kanzlei plan C


Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht und Anlagebetrug spezialisierte Rechtsanwältin Tanja Nauschütz ist seit über 23 Jahren sehr erfolgreich in der Vertretung geschädigter Anleger tätig.


Kanzlei plan C – Sie haben das Recht auf eine ehrliche Beratung.  


www.kanzlei-plan-c.de






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