Wegzugsbesteuerung 2024 für ETFs und Fonds: Was Anleger wissen müssen

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Wegzugsbesteuerung 2024 für ETFs und Fonds: Was Anleger wissen müssen

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt Neuerungen bei der Wegzugsbesteuerung mit sich, die besonders für Privatanleger, die in ETFs und Fonds investiert sind und einen Umzug ins Ausland planen, relevant sind. Diese Regelungen sollen sicherstellen, dass nicht realisierte Wertsteigerungen in Deutschland besteuert werden, bevor ein Steuerpflichtiger dauerhaft ins Ausland verzieht.

Wer ist betroffen?
Die Wegzugsbesteuerung greift bei in Deutschland steuerpflichtigen Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegen. Bisher betraf die Wegzugsbesteuerung hauptsächlich Unternehmensbeteiligungen (ab 1 % Beteiligung), doch durch die Ausweitung der Regelungen auf Fonds- und ETF-Beteiligungen mit größeren Volumen könnten nun auch Privatanleger, die in ETFs und Fonds investiert sind, davon betroffen sein. Die Regelung gilt besonders für Anleger, die ihre Anteile längerfristig gehalten haben und dadurch Kursgewinne erzielt haben, die noch nicht realisiert wurden.

Der Zeitpunkt der Bewertung
Der entscheidende Zeitpunkt für die Bewertung und Besteuerung der nicht realisierten Gewinne ist der Tag vor dem Wegzug aus Deutschland. An diesem Tag wird der Wert der Fonds- und ETF-Anteile festgestellt, um die Bemessungsgrundlage für die Wegzugsbesteuerung zu ermitteln. Der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten und dem Verkehrswert der Anteile an diesem Stichtag bildet die Grundlage für die Wegzugssteuer.

Die Steuerpflichtigen müssen dabei beachten, dass dieser fiktive Veräußerungsgewinn steuerpflichtig wird, selbst wenn keine tatsächliche Veräußerung der Anteile erfolgt. Die Wegzugssteuer ist jedoch in der Regel nicht sofort fällig, sondern kann auf Antrag gestundet oder über einen längeren Zeitraum in Raten gezahlt werden, sofern der Wegzug in ein EU-/EWR-Land erfolgt. Bei Wegzügen in Drittstaaten kann die Stundung unter bestimmten Bedingungen beantragt werden, allerdings gelten hier oft strengere Auflagen.

Handlungsmöglichkeiten bis Ende 2024

Anleger, die einen Wegzug ins Ausland planen und diese Besteuerung vermeiden möchten, haben noch bis Ende des Jahres 2024 die Möglichkeit, bestimmte Schritte zu überlegen:

1. Realisierung von Gewinnen vor dem Wegzug: Eine der einfachsten Möglichkeiten zur Vermeidung der Wegzugsbesteuerung ist die Veräußerung der ETFs und Fonds vor dem Wegzug. Realisierte Gewinne werden dann regulär in Deutschland versteuert, wodurch der fiktive Veräußerungsgewinn zum Wegzugszeitpunkt entfällt.

2. Ehegattensplitting nutzen: Falls ein Partner in Deutschland verbleibt, können unter bestimmten Voraussetzungen Steueroptimierungen genutzt werden. Dies setzt jedoch voraus, dass mindestens ein Partner steuerpflichtig in Deutschland bleibt und die Besteuerung der realen Veräußerung mit dem Ehegattensplitting optimiert werden kann.

3. Verschenken von ETF- oder Fondsanteilen an nahe Familenangehörige: Durch ein Verschenken innerhalb der geltenden Freibeträge kann Vermögen ohne Schenkungssteuer an nahe Angehörige übertragen werden. Da die Freibeträge alle zehn Jahre erneuert werden, kann diese Strategie langfristig nicht nur zu zu erheblichen Steuerersparnissen führen, sondern auch zum Wegfall bzw. Reduzierung der Wegzugsteuer.

Die vorliegenden Beispiel sind nicht abschließend und sollten vorab auf ihre rechtliche wie tatsächliche Durchführbarkeit geprüft werden. Deswegen sollte in jedem Fall ein im Steuerrecht spezalisierter Rechtsanwalt oder Steuerberater konsultiert werden, um kostspielige Fehler zu vermeiden.

Fazit
Die Wegzugsbesteuerung 2024 betrifft nun auch ETF- und Fonds-Anleger, die ins Ausland ziehen und erhebliche Kursgewinne angesammelt haben. Der Zeitpunkt der Bewertung ist der letzte Tag vor dem Wegzug. Wer diese Besteuerung umgehen möchte, kann noch bis Ende 2024 gezielt Gewinne realisieren oder alternative Anlagen in Betracht ziehen. Vor dem Wegzug sollte sorgfältig geplant werden, idealerweise mit professioneller Beratung, um mögliche steuerliche Belastungen zu minimieren und eine optimale Anlagestrategie für den Wohnsitzwechsel zu entwickeln.


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