Weitere Abmahnung RA Stefan Richter wegen unerlaubter Werbung

  • 1 Minuten Lesezeit

Sie haben eine Abmahnung von einem Rechtsanwalt Stefan Richter  oder von einem seiner Mandanten erhalten? Jetzt richtig handeln!

Immer wieder werden uns Abmahnungen wegen angeblicher Spam Mails ausgesprochen durch Herrn Rechtsanwalt Stefan Richter vorgelegt.

In den Abmahnungen wird ausgeführt, dass der Mandant von Herrn Richter in einem Online-Shop etwas bestellt hat.  Nach der Bestellung habe er mehrere E-Mails erhalten. So u.a. eine Mails über den Eingang der Bestellung, des Zahlungseinganges oder dem Versand der Ware.  Bei diesen Mail gab es zudem Hinweise auf weitere Angebote. Der Abmahner habe aber nie in die Versendung von Werbung eingewilligt.  Nach Auffassung des Rechtsanwalt Stefan Richter handele es sich bei den Mails daher unerlaubte und belästigende Werbung.  Es würde somit ein Verstoß gegen Wettbewerbsrecht gemäß §§ 3, 7 I, II 3 UWG vorliegen.

In der Abmahnungen wird die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung sowohl vom Geschäftsführer als auch dem Unternehmen gefordert. Teilweise auch von weiteren Unternehmen. Weiter werden Rechtsanwaltskosten nach einem Streit von teilweise mehr als 10.000 € (= 1.371,12 €) gefordert.

Unsere Empfehlung:

  • Ruhe bewahren
  • Fristen beachten
  • Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen
  • Nicht ungeprüft etwas unterschreiben oder Zahlungen vornehmen
  • Einen auf das E-Commerce spezialisierten Rechtsanwalt mit der  Prüfung beauftragen

Gerne stehen wir mit Rat und Tat zur Seite. Wir vertreten schon seit Jahren erfolgreich Opfer von Abmahnungen.  Wir kennen die Abmahnungen des Herrn Stefan Richter schon aus anderen Verfahren. Schicken Sie uns einfach die Abmahnung an kanzlei@dr-schenk.net oder rufen Sie uns unverbindlich an unter 0421/56638780


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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