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Weitere Abmahnungen der Leo E-Commerce Ltd. durch VON HAVE FEY Rechtsanwälte

  • 2 Minuten Lesezeit

Aktuell liegen mir mehrere Abmahnungen der Leo E-Commerce Ltd. wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung zur Bearbeitung vor.

Den Betroffenen werden Urheberrechtsverletzungen durch Veröffentlichung von Produktbildern ohne Zustimmung der Rechteinhaberin vorgeworfen. Den Gegenstand bilden jeweils Abbildungen von Produkten der bekannten Bekleidungsmarke „Schmuddelwedda“.

Lesen Sie hierzu gerne auch:

https://www.anwalt.de/rechtstipps/urheberrechtliche-abmahnung-der-leo-e-commerce-ltd-durch-von-have-fey-produktbilder-221492.html

Wieder einmal ist die Plattform www.kleinanzeigen.de betroffen. Schnell hat man eine Jacke oder ein anderes Kleidungsstück daheim aussortiert und will es loswerden. Die Plattform Kleinanzeigen erfreut sich insoweit größter Beliebtheit. Um das aussortierte Kleidungsstück zu präsentieren wird häufig auf Produktbilder aus dem Internet, häufig anderer beliebter Verkaufsplattformen wie Zalando oder About You zurückgegriffen. Was aber dabei immer wider übersehen wird, ist die Tatsache, dass urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial nicht ohne Erlaubnis verwendet werden darf.

Was wird gefordert?

  • Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Abmahnkosten
  • Noch nicht bezifferter Lizenzschadensersatz

Die Abmahnkosten werden jeweils nach einem Streitwert, der in den Abmahnungen zwischen 1.000,00 € und 5.000,00 € variiert geltend gemacht.

Besonderheit:

In einigen Abmahnungen wird den Betroffenen sogar gewerbliches Handeln vorgeworfen. Aufgrund vermeintlicher das private Maß überschreitender Handelsaktivitäten wird ein Streitwert oberhalb der Grenze des § 97a UrhG (1.000,00 €) pro Bild angesetzt.

Achtung- Lizenzschadensersatz!

Erteilen Sie nicht ohne anwaltliche Hilfe unbedacht die geforderte Auskunft. Die Angaben, die Sie machen verwertet die Gegenseite zur Bemessung des in der Abmahnung nur dem Grunde nach geltend gemachten Lizenzschadensersatz. Die in der Folge geforderten Kosten des Lizenzschadensersatzes übersteigen die reinen Abmahnkosten um ein Vielfaches. Aus den mir bekannten Abmahnungen belaufen sich die durchschnittlichen Forderungen auf 500- 600,00 € pro Produktbild. Bei Verwendungen mehrerer Produktbilder kann eine solche Forderung aus wirtschaftlicher Sicht enorm bedrohlich ausfallen.

Kostenfreie Ersteinschätzung unter:

info@dregeriplegal.de

Senden Sie mir gerne die erhaltene Abmahnung per E-Mail zu. Ich melde mich schnellstmöglich mit einer kostenfreien Ersteinschätzung bei Ihnen zurück.

DREGER IP LEGAL | Rechtsanwalt Dirk Dreger | Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz

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