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Weitere Abmahnungen wg. "Lamzac" im Auftrag von Fatboy durch Kanzlei HPR

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Wir hatten bereits Anfang Juni darüber berichtet, dass die Kanzlei HPR Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main Abmahnungen im Auftrag von Herrn Oomen bzw. der Firma Fatboy wegen der Verletzung von gewerblichen Schutzrechten im Zusammenhang mit dem Sitzsack „Lamzac“ versendet.

Inzwischen erreichen uns fast täglich Anfragen von Betroffenen, welche eine solche Abmahnung von HPR Rechtsanwälte erhalten haben.

Was steckt dahinter?

Gegenstand der Abmahnungen ist stets der Vorwurf, der Betroffene habe einen oder mehrere mit Luft zu befüllende Sitzsäcke über Ebay oder den eigenen Online Shop zum Kauf angeboten und der jeweils angebotene Sitzsack habe dabei die Rechte der Firma Fatboy aus einem für das Territorium der EU eingetragenen Design (vormals Geschmacksmuster) verletzt.

Was sind die Forderungen?

Die Kanzlei HPR fordert den Empfänger der Abmahnung auf, binnen einer Frist die inkriminierte Handlung, also das Angebot der Sitzsäcke zu unterlassen, eine entsprechende strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie Anwaltskosten in Höhe von 1973,90 € zu zahlen. Neben diesen Ansprüchen wird die Erteilung einer Auskunft verlangt. Die Kanzlei HPR will so erfahren, woher die angeblich nachgeahmten Sitzsäcke stammen und an wen sie verkauft worden sind. Auf Basis der erteilten Auskünfte wird die Kanzlei sicher einen weitergehenden Schadensersatzanspruch geltend machen, welcher nach der Methode der sog. Lizenzanalogie berechnet wird.

Anhand des angesetzten Gegenstandswerts in Höhe von 100.000,00 € können Sie erkennen, dass es sich hierbei nicht um eine Lappalie handelt und weitreichende Folgen für den Abgemahnten haben kann.

Wie ist also die Sach- und Rechtslage?

Die Firma Fatboy ist zweifelsohne Inhaberin des eingetragenen Designs an dem von Fatboy vertriebenen Sitzsack „Lamzac“. Zweifelsohne finden sich jedoch auch unzählige Konkurrenzprodukte diverser Anbieter aus Europa, USA und Asien.

Insgesamt ist die Sachlage relativ undeutlich, weshalb wir unseren Mandanten empfehlen, sich unbedingt anwaltlich vertreten zu lassen und die Unterlassungserklärung nicht ohne anwaltliche Prüfung zu unterzeichnen. Ebenfalls sollten keine unüberlegten Aussagen gegenüber der Kanzlei HPR getroffen oder gar Zahlungen geleistet werden.

Nutzen Sie unsere Erfahrung im Bereich von Abmahnungen und lassen Sie sich von uns beraten. Wir beraten Sie hinsichtlich Ihrer Verteidigungsmöglichkeiten und Risiken und klären Sie über die zu erwartenden Kosten auf.

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