Weitere Abschalteinrichtungen bei VW? Euro 6-Fahrzeuge mit EA 288-Motor wohl auch betroffen!

  • 2 Minuten Lesezeit

Wie bereits seit Langem vermutet, weitet sich der Skandal um manipulierte Abgaswerte bei Volkswagen aus.

Auch der Nachfolgemotor EA 288 des „Skandal-Motors EA 189“ wohl manipuliert

Laut Recherchen des SWR setzte VW offenbar auch bei neuen Dieselmotoren mit Euro-6-Abgasnorm Vorrichtungen ein, um Abgastests automatisch zu erkennen. Der SWR bezieht sich dabei auf vorliegende vertrauliche Dokumente.

Wenn dem tatsächlich so sein sollte, existiert nach den Manipulationen des EA 189-Motors auch bei dem Nachfolgemotor EA 288 eine unzulässige Abschalteinrichtung! Dieser Nachfolgemotor wurde seit 2012 in hunderttausenden Dieselfahrzeugen des Konzerns eingebaut.

Betroffen sind abermals Modelle von:

  • Volkswagen
  • Audi
  • Seat
  • Skoda

Den Unterlagen folgend, liege eine sogenannte „Zykluserkennung“ vor, die bei den Modellen mit dem Motor EA 288 eingesetzt werde; im Ergebnis also eine unzulässige Abschalteinrichtung, da das jeweilige Fahrzeug genau erkennt, ob es sich in einem Abgastest befindet und die Einspritzmenge der Abgasreinigung mittels AdBlue reguliert. Nach Aussage des Abgasexperten Axel Friedrich (der bereits den ersten Dieselskandal aufgedeckt hat) wird dabei im Testbetrieb mehr AdBlue verwendet als im normalen Straßengebrauch. Damit erscheint das Fahrzeug sauberer, als es eigentlich ist.

Erste Gerichtsverfahren zum Euro 6-Motor mit der Bezeichnung EA 288 laufen bereits vor mehreren deutschen Gerichten und dürften – sollten sich diese Erkenntnisse erhärten – wohl auch ähnlich erfolgreich für die Kunden enden wie die bisherigen Prozesse.

Damit droht auch denjenigen Kunden des VW-Konzerns ein massiver Wertverlust ihrer Fahrzeuge, die sich mit den neueren Modellen bislang vom Abgasskandal nicht betroffen sahen. Mögliche Fahrverbote und den Motor ggfs. beeinträchtigende Software-Updates sind neben dem Wertverlust des Fahrzeuges die Folge.

Liebe Kunden des Volkswagen-Konzerns: Lassen Sie Ihre Ansprüche kostenfrei prüfen und werden Sie aktiv!

Wie auch bei dem EA 189-Motor wird – sollte die unzulässige Abschalteinrichtung in bei verschiedenen Gerichtsverfahren bereits beauftragten Gutachten und durch das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) bestätigt werden – die Rückabwicklung der Fahrzeuge möglich sein.

Beispiel der Rückabwicklung:

Kaufpreis Fahrzeug: EUR 35.000,00

Kilometer bei Kauf: 0

Kilometer aktuell: 40.000

Anspruch: EUR 29.400,00

Nach Ansicht von immer mehr Gerichten ist zudem ab Zahlung des Kaufpreises dieser mit 4 % zu verzinsen. Wurde das Fahrzeug in obigem Beispiel als im Jahre 2016 gekauft, kämen ca. EUR 4.200,00 an Zinsen zu dem Anspruch dazu. Der Anspruch liegt dann bei EUR 33.600,00.

Man würde also drei Jahre nach Kauf beinahe dem gesamten Kaufpreis zurückerhalten. Die Vorgehensweise wäre demnach – gleich den bisher betroffenen Fahrzeugen – identisch.

Wir stehen Ihnen jederzeit gerne für Rückfragen und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche zur Verfügung.

Christian Heitmann, M.C.L.

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Steuerrecht


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