Weitere Rechte von Fluggästen

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Zu solchen Ereignissen kommt es glücklicherweise nur selten. Dagegen kann es hin und wieder vorkommen, dass sich Flüge verspäten oder annulliert werden. Welche Rechte Ihnen in einem solchen Fall zustehen, erfahren Sie hier:

Wird ein Flug annulliert, weil am Flughafen nicht gearbeitet wird - z.B. weil das Personal streikt - muss sich die Fluggesellschaft um eine anderweitige Beförderungsmöglichkeit für den Fluggast bemühen. In der Regel erfolgt dies durch einen Ersatzflug von einem anderen Flughafen oder durch Umbuchen auf eine andere Airline.

Kommt es dadurch zur zeitlichen Verzögerungen muss die Fluggesellschaft dem Fluggast auch Mehraufwendungen erstatten, dazu gehören Kosten für Telefon, Essen und Trinken und falls erforderlich auch Übernachtungskosten.

Ist dem Fluggast die Lust vergangen, kann er auch vom Beförderungsvertrag zurücktreten und erhält den Flugpreis erstattet.

Haben Sie über einen Reiseveranstalter eine Reise inklusive dem betroffenen Flug gebucht, kann neben der Airline auch der Reiseveranstalter haftbar gemacht werden.

Kommt es lediglich zu einer Verspätung des Fluges stehen Fluggäste dank der EU-Verordnung 261/2004 aber auch nicht rechtlos da. Aber einer Verspätung von 2 Stunden bei einer Kurzstrecke sieht die Verordnung Entschädigungsleistungen vor.

Die Fluggesellschaft und der Reiseveranstalter müssen dem Fluggast die Möglichkeit geben, zu telefonieren oder Emails zu schreiben und für Essen und Trinken sorgen bzw. dem Reisenden die entstandenen Mehraufwendungen ersetzen.

Dauert die Verspätung des Fluges 5 Stunden und mehr kommt dies einer Annullierung gleich und man kann vom Vertrag zurücktreten.


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