Weiterhin keine Ausschüttungen bei MS „Santa P-Schiffe" mbH & Co. KG

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Der im Jahr 2005 von der MPC emittierte Schiffsfonds Beteiligungsgesellschaft MS „Santa P-Schiffe mbH & Co. KG" steckt wohl weiterhin in finanziellen Schwierigkeiten. Dies ergibt sich aus dem den Gesellschaftern vor einigen Tagen zugegangenen Geschäfts- und Treuhandbericht 2011 sowie dem Kurzreport 2011/12.

Die Gesellschaft hat - wie alle anderen Schiffsfonds auch - weiterhin mit den sinkenden Charterraten zu kämpfen, die mittlerweile wieder die Tiefstände des Jahres 2009 erreicht haben. Die 6 Schiffe der Gesellschaft sind momentan zu Raten von USD 8.000 bis USD 16.000 vermietet; damit liegen die aktuellen Raten deutlich unter der „Break-even-Charterrate" von USD 22.000. Darüber hinaus besteht nach Aussage der Gesellschaft das Risiko, dass nach Rücklieferung der Schiffe aus ihrer derzeitigen Charter keine Anschlussbeschäftigungen gefunden werden können oder nur solche zu nicht auskömmlichen Charterraten. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die im Februar 2013 beschlossene Kapitalmaßnahme, die der Gesellschaft EUR 19 Millionen zuführen soll, nicht wie geplant realisiert werden kann. Wie sich die Banken in einem solchen Fall verhalten werden, ist nach Aussage der Gesellschaft völlig offen. Im schlimmsten Fall kann es zur Liquidation der Gesellschaft und zu einem Totalverlust des Kommanditkapitals kommen.

Auf jeden Fall sind nach Aussagen der Geschäftsführung auch für 2013 keine Ausschüttungen zu erwarten. Dies wäre dann das vierte Jahr ohne Ausschüttungen an die Gesellschafter.

Angesichts dieser unerfreulichen Entwicklung, die der Schiffsfonds genommen hat, ist es für betroffene Anleger umso wichtiger, die Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz in Betracht zu ziehen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht.

Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Schiffsfonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind, wie der BGH (Az. III ZR 249/09) ausdrücklich festgestellt hat, unternehmerische Beteiligungen die das Risiko in sich bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Aus diesen Gründen sind diese Anlageprodukte auch nicht - wie immer von den Beratern propagiert - zur Altersvorsorge geeignet.

Nach der Auswertung von Gesprächen mit Mandanten, die sich bei der MS „Santa P-Schiffe mbH & Co. KG beteiligt haben wissen wir, dass in der Regel folgende Aufklärungspflichtverletzungen durch die Berater vorgelegen haben:

- Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko

- Keine Informationen über Risiken schwankender Charterraten:

- Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Japanischem Yen:

- Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung gemäß § 172 Abs. 4 HGB

- Schiffsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet

- Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsanteile

- Kein Hinweis auf Höhe der Vertriebsprovisionen (Kickbacks):

Solche Aufklärungspflichtverletzungen begründen Schadenersatzansprüche der Anleger. Daher sehen wir vielversprechende Chancen für die Begründung von Schadenersatzansprüchen wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen.

Die KKWV-Anwaltskanzlei steht für eine fachkundige Prüfung des jeweiligen Einzelfalls gerne zur Verfügung. Ansprechpartner ist Herr RA Rainer J. Kositzki (Tel: 0821/43 99 86 70 oder info@kkwv-augsburg.de ).

Kurzprofil:

KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit vorwiegend die Interessen von geschädigten Kapitalanlegern. Die Haftung von Banken, Initiatoren und Vermittlern bei allen Anlageformen des sog. „Grauen Kapitalmarkts", insbesondere auch bei geschlossenen Fonds, bilden dabei den Schwerpunkt unserer Tätigkeit.


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