Welche Auswirkungen hat eine Trennung auf das gemeinsame Sorgerecht?

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1. Alleinentscheidungsbefugnis in Alltagsangelegenheiten

Mit der Trennung entscheidet in Angelegenheiten des Alltags ab sofort der Elternteil alleine, bei dem das Kind lebt. Andernfalls könnte dieser Elternteil den Alltag gar nicht bewältigen, wenn er bei jeder Kleinigkeit das Kind betreffend die Zustimmung oder Genehmigung des anderen Elternteils herbeiführen müsste.

Umgekehrt entscheidet der umgangsberechtigte Elternteil alleine in den Angelegenheiten des täglichen Lebens, die während des Umgangs mit dem Kind anfallen.

2. Wird das Jugendamt beteiligt?

Solange es bei der Ausübung des Sorgerechts, Umgangsrechts bzw. in Fragen der Unterhaltszahlung keine Probleme zwischen den Eltern gibt, ist das Jugendamt über die Trennung nicht informiert. Das gilt auch für ein nachfolgendes Scheidungsverfahren, wenn im Verfahren keine Anträge in Kindschaftsangelegenheiten gestellt werden.

Das Jugendamt wird erst dann involviert, wenn sich entweder ein Elternteil oder beide Eltern hilfesuchend an das Jugendamt wenden oder ein Elternteil ein entsprechendes gerichtliches Verfahren gegen den anderen Elternteil einleitet, zum Beispiel, weil man sich beim Umgang nicht verständigen kann oder wegen Übertragung des Sorgerechts usw.

3. Kann ein Elternteil mit dem Kind umziehen?

Im Zuge einer Trennung oder Scheidung kommt es sehr häufig auch zu räumlichen Veränderungen. Gegen den Willen des Mitsorgeberechtigten darf der andere Elternteil mit dem Kind nicht umziehen, vor allem dann nicht, wenn durch den Umzug die Ausübung des Umgangsrechts durch den Umgangsberechtigten erschwert wird, weil das Kind zum Beispiel weiter weg zieht vom anderen Elternteil.

Können sich die Eltern über einen Umzug des Kindes nicht einigen, kann ein Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts beim Familiengericht gestellt werden. Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Bestandteil des Sorgerechts. Im Übrigen könnte man weiterhin die gemeinsame elterliche Sorge bestehen, auch wenn das Aufenthaltsbestimmungsrecht nur auf einen Elternteil alleine übertragen wird. Derjenige Elternteil, dem das Aufenthaltsbestimmungsrecht alleine zusteht, entscheidet auch alleine darüber, wo das Kind künftig leben wird.

Bei Fragen zu Trennung und Scheidung stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


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