Welche Corona Vorschriften gelten ab dem 01.07.2021 für Arbeitgeber?

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Zum 01.07.2021 gelten neue Corona-Regeln im Arbeitsverhältnis. Die Corona Arbeitsschutzverordnung wurde aufgrund der gesunkenen Fallzahlen angepasst.


Homeoffice

Zum 01.07.2021 entfällt die Homeoffice-Angebotspflicht für Arbeitgeber. Wenn der Arbeitgeber das anweist, müssen die Arbeitnehmer ab dem 01.07.2021 wieder im Büro arbeiten. Arbeitnehmer haben dann kein Recht mehr aus dem Infektionsschutzgesetz, im Homeoffice zu arbeiten.

Erteilt der Arbeitgeber die Weisung, dass der Arbeitnehmer ins Büro zurückkommen muss, so muss der Arbeitnehmer dieser Weisung nachkommen. Befolgt der Arbeitnehmer diese Weisung nicht, so drohen ihm Abmahnung und unter Umständen sogar fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung.

Die Angst des Arbeitnehmers, sich im Büro möglicherweise einem höheren Ansteckungsrisiko ausgesetzt zu sehen, ist kein Grund zuhause zu bleiben. Das hat das Arbeitsgericht Köln in einer Entscheidung vom März festgestellt.  


Maskenpflicht im Büro

Der Arbeitgeber hat auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung ein Hygienekonzept zu entwickeln und umzusetzen. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass ein Schutz der Arbeitnehmer durch technische und organisatorische Schutzmaßnahmen nicht ausreichend ist und das Tragen von Masken erforderlich ist, sind diese vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden. Die Beschäftigten müssen die Masken dann tragen.


Mehrpersonenbüros

Die strenge Regelung zur Mindestfläche von zehn Quadratmetern pro Person in einem Raum entfällt ab dem 01.07.2021. Trotzdem muss der Arbeitgeber alle geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen treffen, um betriebsbedingte Personenkontakte, auch in Pausenbereichen und während der Pausenzeiten, weitgehend zu reduzieren.


Tests

Die Test-Angebotspflicht bleibt weiterhin bestehen. Arbeitgeber müssen ihren Arbeitnehmern mindestens zweimal pro Woche kostenfrei einen Corona-Test zur Verfügung stellen. Ein Testangebot ist jetzt u.a. entbehrlich, wenn Arbeitnehmer vollständig geimpft oder genesen sind.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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