Welche Neuheiten bringt das neue Gesetz über Vollstreckung und Vollstreckungsschutz? Teil 2/3

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Das Gesetz stellt die Aussagen zum Eigentum, welche sich in der Praxis als ineffizientes Mittel zur Einholung der Eigentumsverhältnisse des Schuldners erwiesen haben, ein. Stattdessen verlangt es, dass staatliche Behörden dem Gericht und dem öffentlichen Vollzugsbeamten, sowie dem Vollstreckungsgläubiger und seinem Rechtsanwalt verbindlich und kostenlos die angeforderten Angaben über den Vollstreckungsschuldner zur Verfügung stellen (Höhe des Gehalts und andere regelmäßige Einkommen, Angaben über Immobilien, Gesellschaftsanteile, Kraftfahrzeuge und andere bewegliche Sachen, Angaben über Lebens- und Sachversicherungen usw.).

Es ist erwähnenswert, dass das Gesetz zwei neue Vollstreckungstitel mit sich bringt (einen notariellen Titel mit der Wirkung eines Vollstreckungstitels und ein Abkommen über die Beilegung von Streitigkeiten durch Mediation), als auch eine neue Art von glaubwürdigen Unterlagen (Auszug aus den Geschäftsbüchern für die Forderung der Abo-Gebühr des öffentlichen Mediendienstes).

Unter streng definierten gesetzlichen Bestimmungen ermöglicht das neue Gesetz die Verschiebung der Vollstreckung, was bisher nicht der Fall war. Somit wird der öffentliche Vollzugsbeamte befugt sein, über die Verschiebung der Vollstreckung zu entscheiden, und zwar auf Antrag des: (1) Vollstreckungsgläubigers, (2) Vollstreckungsschuldners, (3) im beiderseitigen Einvernehmen zwischen dem Vollstreckungsgläubiger und Vollstreckungsschuldner oder (4) eines Dritten.

Die Geldstrafe als Maßnahme des Gerichts gegenüber den Beteiligten im Verfahren, die den Anordnungen des Gerichtes oder des öffentlichen Vollzugsbeamten nicht nachkommen, bleibt gleich, jedoch kann die Geldstrafe durch eine Freiheitsstrafe von bis zu 60 Tagen ersetzt werden. Darüber hinaus sieht das Gesetz zum ersten Mal vor, dass das Gericht den Erlass eines Fahndungsscheines durch die Polizei (Haftbefehl gegen den Vollstreckungsschuldner, der die Durchführung der Vollstreckung meidet) anordnen kann.

Es gibt eine Reihe wichtiger Änderungen, die sich auf die Vollstreckung in Immobilien beziehen, die wichtigsten sind:

  1. Bei einer Vollstreckung von vermieteten Immobilien bleibt der Mietvertrag im Falle des Verkaufes der Immobilie nur dann in Kraft, wenn derselbe Mietvertag als Vermerk vor dem ältesten Vollstreckungsbescheid im Immobilienkataster eingetragen ist.
  2. Sobald der Vermerk über den Vollstreckungsbescheid eingetragen wurde, kann im Immobilienkataster keine Änderung des Eigentumsrechtes an der Immobilie eingetragen werden, sollte eine solche Änderung auf einer Verfügung des Schuldners beruhen, unabhängig vom Zeitpunkt der Verfügung.

Lesen Sie dazu auch:

Welche Neuheiten bringt das neue Gesetz über Vollstreckung und Vollstreckungsschutz? Teil 1/3

Welche Neuheiten bringt das neue Gesetz über Vollstreckung und Vollstreckungsschutz? Teil 3/3


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