Welchen Doppelnamen kann man nach der Scheidung annehmen?

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Die folgenden Hinweise sind unverbindlich, das heißt, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und/oder Vollständigkeit übernommen.

Die nachfolgenden Ausführungen und Beispiele erfolgen aus der Sicht der geschiedenen Ehefrau. Da in der heutigen Zeit auch viele Männer bei der Eheschließung ihren Familiennamen ändern, gelten die Hinweise selbstverständlich auch für den Fall einer Namensänderung bei dem geschiedenen Ehemann.

Um nach der Scheidung eine Namensänderung durchführen zu können, muss die Ehe rechtskräftig geschieden sein. Der Nachweis der rechtskräftigen Scheidung wird durch einen entsprechenden gerichtlichen Vermerk, dass der Scheidungsausspruch rechtskräftig ist, sog „Rechtskraftvermerk“ auf dem Scheidungsbeschluss geführt.

Oftmals haben die geschiedenen Ehefrauen jedoch nicht in erster Linie den Wunsch, den Nachnamen des Ehemanns, den sie bei der Hochzeit angenommen haben, möglichst schnell wieder abzulegen, sondern sie möchten in vielen Fällen aus dem angenommenen Nachnamen ihres geschiedenen Ehemannes und ihrem Geburtsnamen einen Doppelnamen bilden. Hier sind folgende Konstellationen möglich und zulässig:

Ausgangsbeispiel:

Frau Rosa Schön hatte Herrn Manfred Grün geheiratet und dessen Familiennamen angenommen, hieß also während der Ehe Rosa Grün. Inzwischen ist die Ehe rechtskräftig geschieden.

Frau Rosa Grün könnte ihren Geburtsnamen wieder annehmen und hieße dann: Rosa Schön.

Frau Rosa Grün könnte aus ihrem Geburtsnamen und dem Ehenamen der vorigen Ehe einen Doppelnamen bilden, sie hieße dann: Rosa Schön-Grün oder Rosa Grün-Schön. Der zur Zeit der Bestimmung des Ehenamens geführte Ehename kann vorangestellt oder angehängt werden.

Führte Frau Rosa Schön nach der Eheschließung mit Manfred Grün den Namen Rosa Grün und heiratet sie nach rechtskräftiger Scheidung von Manfred Grün ein zweites Mal und nunmehr den Herrn Otto Schwarz, so könnte Frau Grün nunmehr in zweiter Ehe, Rosa Schwarz-Grün oder Rosa Schön-Grün heißen.

Wird auch die Ehe mit Herrn Schwarz geschieden, so könnte die Ehefrau nach rechtskräftiger Scheidung den Ehenamen aus der ersten Ehe wieder annehmen und hieße somit Rosa Grün.

In familienrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


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