Weltweit Sparen – Achtung nicht seriös

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Auf der Webseite weltweitsparen.com werden Anlagen u. a. in Form von Festgeldern sowie Anlagen in Aktien, Edelmetallen, Flüssiggas, Immobilien und Sparplänen in ETFs, angeboten.

Warnung der BaFin vor Weltweit Sparen

Vor der Homepage weltweitsparen.com wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) davor gewarnt, dass die Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen anbieten und diese nicht durch die GF German Finance GmbH, wie auf der Webseite dargestellt wird, vertreten wird, sondern es sich insoweit um ein Identitätsdiebstahl handelt.

Verdacht von Betrug

Soweit Festgeldanlagen angeboten werden, verfügen die Betreiber von Weltweit Sparen dafür über keine Erlaubnis der BaFin. Dies gilt auch ggf. für die anderen Anlagen. Dieser Umstand und auch der Umstand, dass es sich laut BaFin um einen Identitätsdiebstahl handelt, begründet den Verdacht eines Betruges.

Festgelder der Weltweit Sparen

Auf der Webseite wird dargestellt, dass mit festen Zinsen, überschaubaren Laufzeiten und besten Sicherheiten, Festzinsanlagen das optimale Fundament für den Vermögensaufbau bieten und man entscheide, ob man die Zinsauszahlungen monatlich, vierteljährlich, jährlich oder endfällig erhalten möchte. Es werden dann Festgelder ab einer Anlagesumme von € 10.000,00 bis € 200.000,00 für Zinsen von 2,00 % bis 4,50 % angeboten.

Weiterhin wird auf der Homepage damit geworben, dass es Weltweit Sparen zu den führenden Anbietern für Finanzprodukte gehören würde und die Plattform Kunden einen exklusiven Zugang zu einlege-gesicherten Festgeld- und Tagesgeld im europäischen Bereich anbietet und im Jahre 2016 gegründet worden sei und das Bankennetzwerk weitreichend sei.

Keine Erlaubnis der BaFin für Festgelder

Um Festgeldanlagen in Deutschland anbieten zu können, bedarf ein Anbieter einer Erlaubnis der BaFin.

Denn wenn einem Anleger ein Festgeldangebot angeboten wird, bei dem eine unbedingte Rückzahlung des Kapitals versprochen wird, handelt es sich um ein Bank- bzw. Einlagengeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Kreditwesengesetz (KWG). Solche Anlagen dürfen aber nur mit Genehmigung der BaFin in Deutschland offeriert werden.

Eine derartige Erlaubnis der BaFin existiert aber nicht.

Auch für andere Anlagen, die von Weltweit Sparen angeboten werden, kann eine Erlaubnis der BaFin erforderlich sein, die ebenfalls nicht existiert.

Möglichkeiten für Anleger von Weltweit Sparen

Wenn Anlagen in Deutschland ohne Genehmigung der BaFin vertrieben werden, kann sich für Anleger gegen die Betreiber von Weltweit Sparen und auch gegen deren verantwortliche Personen ein Schadensersatzanspruch gemäß § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG begründen lassen.

Anleger, die Weltweit Sparen Kapital zur Verfügung gestellt haben und ihre rechtlichen Möglichkeiten kennen wollen, können sich gerne an die Kanzlei Engelhard, Busch & Partner wenden. Ein dringendes Warnsignal für Anleger sollte insbesondere sein, wenn bei Anlagen mit fester Laufzeit versprochene Zinsen nicht ausbezahlt werden oder eine Rückzahlung des Anlagekapitals bei Fälligkeit nicht erfolgt.

Stand: 31.05.2023


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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