Wenn der Arzt zum Beschuldigten wird – Strafverfahren wegen Sexualdelikten im Medizinberuf
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Wenn gegen einen Arzt ein Strafverfahren wegen eines Sexualdelikts eingeleitet wird, steht nicht nur eine strafrechtliche Sanktion im Raum. Vielmehr drohen erhebliche berufsrechtliche und persönliche Konsequenzen. Als Fachanwältin für Strafrecht begleite ich regelmäßig Ärzte, die mit solchen Vorwürfen konfrontiert werden – meist mit weitreichenden Folgen für Karriere und Privatleben.
Der strafrechtliche Vorwurf – schwerwiegende Konsequenzen
Häufig werden Ärzten Straftaten wie sexuelle Belästigung (§ 184i StGB), sexueller Übergriff oder Vergewaltigung (§ 177 StGB) vorgeworfen. Hinzu kommt der besonders praxisrelevante Tatbestand des § 174c StGB – sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Behandlungssituation.
§ 174c StGB stellt unter Strafe, wenn ein Arzt im Rahmen einer Behandlung das Abhängigkeitsverhältnis zu einem Patienten ausnutzt, um sexuelle Handlungen vorzunehmen. Die Vorschrift berücksichtigt das besondere Vertrauensverhältnis, das typischerweise zwischen Arzt und Patient besteht. Bereits der Missbrauch der durch die Behandlungssituation geschaffenen Über- und Unterordnung kann zur Strafbarkeit führen. Die Strafe reicht hier von drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, wobei in der Praxis häufig auch berufsrechtliche Maßnahmen folgen.
Gerade im ärztlichen Alltag ist § 174c StGB von hoher Relevanz, etwa wenn intime Untersuchungen falsch interpretiert oder Grenzen überschritten werden.
Arbeitsrechtliche und berufsrechtliche Risiken
Ärzte sehen sich im Falle eines Strafverfahrens nicht nur strafrechtlichen Sanktionen ausgesetzt. Arbeitgeber – insbesondere Kliniken und Praxen – greifen häufig zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen, wie Freistellungen oder fristlosen Kündigungen bereits vor Abschluss der strafrechtlichen Verfahrens. In vielen Fällen droht auch eine Meldung an die Ärztekammer.
Darüber hinaus steht die Approbation auf dem Spiel. Bei Verurteilungen wegen Sexualdelikten oder auch nur im Verdachtsfall leiten die zuständigen Behörden häufig berufsrechtliche Verfahren ein, die bis zum Widerruf der Approbation führen können (§ 5 BÄO). Für den betroffenen Arzt bedeutet dies nicht selten das Ende der beruflichen Laufbahn.
Zivilrechtliche Ansprüche der Patienten
Neben der strafrechtlichen Seite sehen sich betroffene Ärzte häufig zivilrechtlichen Forderungen ausgesetzt. Patienten, die sich durch den Arzt sexuell missbraucht fühlen, machen oftmals Schmerzensgeld und Schadensersatz geltend. Die Summen solcher Ansprüche variieren stark, können jedoch bei schwerwiegenden Vorwürfen beträchtlich ausfallen.
Verteidigung im Sexualstrafrecht – frühzeitig und zielgerichtet
Die Verteidigung gegen Vorwürfe nach § 174c StGB oder anderen Sexualdelikten erfordert fundierte Fachkenntnisse und Fingerspitzengefühl. Oft handelt es sich um Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, die einer detaillierten Analyse bedürfen. Als Anwältin mit Spezilisierung auf das Sexualstrafrecht prüfe ich für Sie die Belastbarkeit der Beweise und die Rechtmäßigkeit der Ermittlungen. Gerade in solchen Verfahren ist es entscheidend, frühzeitig aktiv zu werden, um berufsrechtliche und strafrechtliche Schäden zu minimieren.
Fazit
Ein Strafverfahren wegen eines Sexualdelikts kann für Ärzte existenzbedrohend sein – strafrechtlich, beruflich und zivilrechtlich. Eine spezialisierte Verteidigung im Sexualstrafrecht ist daher unerlässlich.
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