Wenn der private Krankenversicherer kündigt …

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Darf der Versicherer mir kündigen?

Ihre private Krankenversicherung darf Ihnen gegenüber nur im Falle einer schweren Vertragsverletzung die außerordentliche, also die sofortige, Kündigung aussprechen. Denn eine Kündigung durch den Krankenversicherer ist grundsätzlich durch § 206 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ausgeschlossen.

Zu einer schweren Vertragsverletzung zählen zum Beispiel das Verschweigen einer Vorerkrankung bei der Gesundheitsprüfung. Man spricht hier von Anzeigepflichtverletzung. In diesem Fall hat der Versicherer bei Bekanntwerden einen Monat Zeit, den Versicherungsvertrag fristlos zu kündigen.

Außerdem hat der Versicherer, wenn diese Fehlinformation vorsätzlich oder grob fahrlässig gemacht wurde, das Recht, vom Versicherungsvertrag zurückzutreten. Der Vertrag würde dann rückabgewickelt. Das bedeutet, dass beide Vertragsparteien die erhaltenen Leistungen zurückzugewähren haben. 

Die Rückabwicklung des Vertrages durch den Krankenversicherer ist im Falle grob fahrlässig erteilter Fehlinformationen in einem Zeitraum von fünf Jahren ab Vertragsschluss möglich. Bei vorsätzlicher Anzeigepflichtverletzung hat der Versicherer das Recht, innerhalb von 10 Jahren ab Vertragsschluss vom Versicherungsvertrag zurückzutreten.

Wenn der Versicherungsnehmer weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gehandelt hat, hat der Versicherer die Möglichkeit, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat außerordentlich zu kündigen. Voraussetzung für dieses Sonderkündigungsrecht ist allerdings, dass der Versicherungsvertrag unter normalen Umständen nicht zustande gekommen wäre, hätte der Krankenversicherer alle korrekten Informationen bei Vertragsschluss schon erhalten.

Im Fall von arglistiger Täuschung kann der Versicherer den Versicherungsvertrag anfechten. Das würde bedeuten, sofern die Anfechtung rechtens ist, dass der Versicherungsvertrag von Beginn an nichtig wäre, so als hätte er nie existiert. Die Anfechtung des Vertrags muss der Versicherer innerhalb eines Jahres erklären, nachdem er die Täuschung entdeckt hat.

Was kann ich im Falle der Kündigung tun?

Wenn Ihnen die Versicherung aufgrund einer angeblichen Anzeigepflichtverletzung kündigt, sollten Sie sich professionelle Hilfe durch einen spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt holen, der Sie im weiteren Verlauf berät und den Fall prüft.

Was können wir für Sie tun?

Wir werden gerne Ihre Unterlagen prüfen und Ihnen eine erste kostenlose Einschätzung geben, ob die Kündigung Ihrer Versicherung gerechtfertigt war oder nicht.

Kontaktieren Sie uns telefonisch oder schicken Sie uns eine E-Mail! 

Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, holen wir für Sie kostenlos eine Deckungszusage ein. in der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten.


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