Wer erhält die elterliche Sorge, wenn der Alleinsorgeberechtigte stirbt?

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Die folgenden Hinweise sind unverbindlich, das heißt, keine Rechtsberatung im Einzelfall. Es wird keine Gewähr für Richtigkeit und/oder Vollständigkeit übernommen.

1. Bei gemeinsamem Sorgerecht
 
Hatten die Eltern eines Kindes die gemeinsame elterliche Sorge inne und verstirbt ein Elternteil, so ist eine Entscheidung des Familiengerichts darüber, wer zukünftig die elterliche Sorge innehaben soll, nicht erforderlich, weil diese dann automatisch dem überlebenden Elternteil zusteht.

2. Bei alleinigem Sorgerecht
 
Verstirbt der allein sorgeberechtigte Elternteil, so hat das Familiengericht eine Entscheidung darüber zu treffen, wer zukünftig das Sorgerecht innehaben soll. Widerspricht es nicht dem Kindeswohl, wird das Familiengericht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil übertragen.
 
Zugunsten des überlebenden Elternteils wird die Entscheidung wohl eher ausfallen, wenn dieser schon bisher ein persönliches und vor allem gutes Verhältnis zum Kind hatte.
 
Entscheidend wird aber immer der konkrete Einzelfall sein.

3. Sorgerechtsverfügung des Alleinsorgeberechtigten
 
Möchte der Alleinsorgeberechtigte für den Fall einer schweren Erkrankung oder seines Todes vorsorgen, so kann er eine Sorgerechtsverfügung errichten, worin er hinterlegt, wer im Falle einer schweren Erkrankung oder seines Todes das Sorgerecht für das minderjährige Kind erhalten soll. Dies ist vor allem dann angezeigt, wenn der bisher Alleinsorgeberechtigte nicht möchte, dass in einem derartigen Fall der andere Elternteil das Sorgerecht über das Kind erhält.
 
Die Sorgerechtsverfügung ist eine spezielle Art von Testament, sie ist vollständig handschriftlich niederzulegen und mit Vor-und Nachnamen zu unterschreiben, ebenso mit Ort und Datum zu versehen. Es empfiehlt sich, von sämtlichen in der Verfügung genannten Personen die vollständigen Namen, Adressen und das Geburtsdatum anzugeben, ebenso auch von dem betroffenen minderjährigen Kind.
 
Möchte der die Verfügung Errichtende ausschließen, dass bestimmte Personen das Sorgerecht erhalten, muss dies in der Sorgerechtsverfügung genannt und auch besonders begründet werden.
 
Die Sorgerechtsverfügung kann entweder der Person ausgehändigt werden, die bei Bedarf das Sorgerecht erhalten soll, oder sie kann auch bei dem für das Wohnort zuständigen Amtsgericht/Nachlassgericht hinterlegt werden.
 
Außerdem ist es möglich, eine Sorgerechtsverfügung bei einem Notar errichten zu lassen. In diesem Falle kümmert sich dann auch der Notar um die Hinterlegung.

Das Jugendamt bzw. das Familiengericht sind jedoch an den Vorschlag in der Sorgerechtsverfügung nicht gebunden. Entscheidend ist immer, ob der in der Sorgerechtsverfügung genannte Vorschlag dem Wohle des Kindes am besten entspricht. Auch hier kommt es immer auf den sogenannten Einzelfall an.

In familienrechtlichen Angelegenheiten stehe ich Ihnen als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung. Bitte nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit mir auf. In einem Besprechungstermin können wir das weitere Vorgehen in Ihrem Fall persönlich miteinander abstimmen.


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