Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Hobrecker für Markwald Medienproduktion

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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Hobrecker aus München vor.

Abgemahnt wird die angeblich unerlaubte Werbung mit Netto-Preisen.

Auftraggeber der Abmahnung ist die Firma Markwald Medienproduktion.

Firmen, die auf ihren Internetseiten lediglich die Netto-Preise angegeben haben, sehen sich dem Vorwurf ausgesetzt, dass sie gegen § 1 Abs. 1 Nr. 1 Preisangabenverordnung (PAngV) verstoßen sollen. Nach dieser Vorschrift hat derjenige, der Letztverbrauchern gegenüber Waren oder Dienstleistungen gewerbsmäßig anbietet und unter Angaben von Preisen bewirbt, die dafür zu zahlenden Endpreise einschließlich der Umsatzsteuer anzugeben.

Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Erstattung von Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert in Höhe von 2.000 Euro, mithin 245,00 Euro.

Man sollte sich durch die relativ geringen Anwaltsgebühren nicht vorschnell dazu verleiten lassen, Unterlassungserklärungen vorschnell zu unterzeichnen. Vielmehr sollte man das eigene Internetangebot durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Unter Umständen liegt nämlich kein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vor. Ist dies nicht der Fall, gibt man aber gleichwohl eine Unterlassungserklärung ab, muss man im Falle des Verstoßes gegen die Unterlassungserklärung eine saftige Vertragsstrafe zahlen, die oftmals im Bereich von mehreren tausend Euro liegt. Daher kann die vermeintlich „günstige" Abmahnung später teurer als gedacht werden.

Wir von der Kanzlei Obladen Gaessler vertreten Internethändler aus ganz Deutschland und helfen bei der Verteidigung gegen Abmahnungen. Sie können uns für eine Ersteinschätzung gerne telefonisch unter 0221-78952980 erreichen. Für die telefonische Ersteinschätzung fallen keine Anwaltsgebühren an.



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