Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch den IDO Verband erhalten?

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In letzter Zeit wurden mir mehrere Abmahnungen des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online Unternehmen e.V. aus Leverkusen vorgelegt.

Der IDO Verband vertritt nach eigenen Angaben die Interessen von ca. 1.800 Mitgliedern darunter Online-Apotheken, Online-Warenhäuser, Online-Shops, IT-Dienstleister, Provider, sonstige Dienstleister, Verlage, Fabrikanten, Immobilienmakler, Rechtsdienstleistungsunternehmen, usw.

Der IDO Verband mahnt häufig Online-Händler ab, die ihre Shops bei eBay, amazon, dawanda oder anderen Plattformen betreiben. In den Abmahnungen wird unter anderen gerügt, der Verkäufer die Kunden nicht korrekt über die Speicherung des Vertragstextes nach dem Vertragsschluss informiere.

Ganz aktuell wird auch das Fehlen eines für Verbraucher leicht zugänglichen Links zur OS-Plattform auf der Webseite des Verkäufers abgemahnt.

Nach der seit dem 09.01.2016 gültigen ODR-Verordnung muss jeder in der EU niedergelassene Unternehmer der mit seinen Kunden online Kaufverträge abschließt, gemäß Art. 14 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.05.2013 über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten einen Link zu der unter http://ec.europa.eu/consumers/odr eingerichteten OS-Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung einstellen und seine E-Mail-Adresse angeben.

Ob das Fehlen eines Links zu der OS-Plattform tatsächlich einen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstellt, ist noch nicht abschließend geklärt und wird derzeit von denjenigen Gerichten, die sich bereits mit dieser Frage zu beschäftigen hatten, unterschiedlich beurteilt.

Aus diesem Grund sollte die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung keinesfalls ohne vorherige Beratung durch einen Anwalt unterschrieben werden.

Auch mit der Abmahnung geltend gemachten „abmahnbezogenen Kosten“ sollten Sie nicht vorschnell bezahlen.

Wenn auch Sie eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des IDO Verbands erhalten haben stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Gerne können Sie mir Ihre IDO-Abmahnung per E-Mail oder per Fax zukommen lassen. Ich werde mich dann mit Ihnen in Verbindung setzen. Die telefonische Ersteinschätzung ist dabei kostenlos.


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