WGF AG: Wie geht es nach der Versammlung vom 18.03.2013 weiter?

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Nachdem am 01.03.2013 das Insolvenzverfahren der WGF AG „offiziell" eröffnet wurde, lud das Unternehmen rund 2 ½ Wochen später zu einer Informationsveranstaltung ein. Die Veranstaltung diente nicht für Beschlüsse o.ä. im Rahmen des Insolvenzverfahrens, sondern alleine der Information, vor allem für Anlegervertreter, die eine größere Anzahl von Anlegern vertritt. Auch Anwälte der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die hunderte WGF Anleger berät und vertritt und eigens eine Interessengemeinschaft der WGF Anleger gegründet hat, nahm teil.

Bei der Veranstaltung am 18.03.2013 wurde der Insolvenzplan vorgestellt. Die Führungsebene verteidigte den Insolvenzplan und ist insbesondere von der Eigenverwaltung überzeugt. Der Insolvenzplan sieht 2 Phasen vor, mit deren Hilfe die Fortführung der WGF AG erreicht werden soll. Auch sollen die Anleger so bessergestellt werden als im Fall der Zerschlagung des Unternehmens. Begründet wird dies damit, dass bei einer Zerschlagung die Verkaufswerte der Immobilien geringer sein dürften, als bei einer Fortführung bzw. einem „langsamen" Verkauf der Immobilien.

Erste Einschätzung der Insolvenzquote für Anleger

Ausdrücklich wurden die geschätzten Insolvenzquoten für beide Phasen dargestellt. Die Quoten der ersten Phase beziffern den Betrag, den die Anleger der WGF Anleihen bekommen würden, wenn die WGF AG nicht fortgeführt, sondern jetzt liquidiert wird. Dort werden Quoten ab 1,5 % bis über 20 % genannt, je nach Anleihe. Die Quoten der zweiten Phase sollen bis 2022 erreicht werden. Je nach Anleihe sollen Anleger dann insgesamt bis zu 50 % des eingezahlten Geldes erhalten.

Es stellten sich viele Fragen aufgrund des Insolvenzplans. Ob dieser zustande kommt, steht derzeit in der Schwebe. Zumindest müssen hier gravierende Änderungen erfolgen. Insolvenzverwalter und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Ralph Sauer, der in der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen für die insolvenzrechtlichen Fragestellungen zuständig ist, teilt zu dem Insolvenzplan mit: „Der Plan wirft zahlreiche Fragen auf. Insbesondere die Frage, warum weiter Herr Sergio im Vorstand bleiben soll, ist für Anleger nur schwer zu beantworten. Auch der weitere Planinhalt berücksichtigt meiner Meinung nach die Anlegerinteressen noch nicht hinreichend." Herr Sergio antworte auf die Frage, warum er meint, das Unternehmen weiterführen zu können, dass sich kaum jemand finden werde, der diese Tätigkeit zu einem angemessenen Gehalt übernehmen könne. Außerdem habe er ein besonderes Interesse daran, die WGF AG wieder auf Kurs zu bringen.

Welche Termine kommen auf die Anleger in der nächsten Zeit zu?

Am 08.04.2013 sollen Anleger dann über die Wahl eines gemeinsamen Vertreters entscheiden. Ob dieser eingesetzt wird, ist mehr als fraglich. Hier könnten rechtliche Probleme entgegenstehen. Die Frist, welche die Anleger beachten müssen, wenn sie ihre Forderungen bei der WGF AG anmelden, endet am 26.04.2013.

Besondere Beachtung sollten die Gläubiger dem 22.05.2013 schenken, da an diesem Tag eine Gläubigerversammlung stattfindet, auf welcher entschieden wird, ob der Insolvenzplan angenommen wird oder nicht. Daher ist es im Vorfeld dieser Entscheidung wichtig, den Insolvenzplan genau zu überprüfen. Nachverhandlungen zugunsten der Anleger sollten durchgeführt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass sich die Anleger der WGF AG richtig entscheiden. Der jetzige Plan wirft noch zahlreiche Fragen auf und bedarf Ergänzungen. Erst dann können Anleger aus Sicht der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH dem Plan zustimmen. Anleger der WGF AG sollten spätestens jetzt handeln und ihre Interessen wahren.

Weitere Information zur WGF Interessengemeinschaft der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen befinden sich auf der Internetseite www.wgf-interessengemeinschaft.de.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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