WGF Anlegergemeinschaft der Kanzlei von Wirtschaftsblatt als Beispiel benannt

  • 1 Minuten Lesezeit

Es ist kein schnell abgehaktes Thema: Die Insolvenz des Düsseldorfer Immobilienunternehmens WGF Westfälische Grundbesitz und Finanzverwaltung AG beschäftigt nicht nur die Anleger, sondern auch die Medien. Ob im Onlinebereich oder in gedruckten Blättern: Es findet eine kritische Auseinandersetzung mit der WGF AG statt.. Unter anderem berichtet auch das Finanzblatt „€uro am Sonntag" unter dem Titel „Hoffen, Beten, Warten" (Ausgabe 2/13) über die insolvente WGF AG.

Mit einigen der in dem Artikel aufgegriffenen Themen mussten sich etliche Anleger der WGF Hypothekenanleihen bereits auseinandersetzen. Zum Beispiel die verschiedenen Kaufangebote für WGF Wertpapiere. Was die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen besonders freut, ist die Empfehlung von €uro am Sonntag an die Anleger, dass sich diese organisieren sollen. Als Beispiel für einen solchen Zusammenschluss von WGF Anlegern wurde die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen angeführt.

Wenige Tage nach dem Bekanntwerden der Insolvenz der WGF AG hatte Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, eine Interessengemeinschaft für die betroffenen WGF Anleger ins Leben gerufen. Die Interessengemeinschaft stieß auf große Resonanz und es schlossen sich binnen weniger Tage mehrere hundert Anleger zusammen.

Anleger, die sich über die WGF Interessengemeinschaft näher informieren möchten, finden Informationen auf der Homepage der Anlegergemeinschaft www.wgf-interessengemeinschaft.de.

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Einsteinallee 3

77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

Fax: 07821 / 92 37 68 - 889

kanzlei@dr-stoll-kollegen.de

www.dr-stoll-kollegen.de

www.wgf-interessengemeinschaft.de


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll

Beiträge zum Thema