WhatsApp AGB müssen auch auf Deutsch zur Verfügung stehen

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Kurz & Bündig:

Der Kommunikationsdienst WhatsApp muss als Anbieter von Telemediendiensten die Vorschrift des § 5 Abs.1 Nr.2 TMG beachten und ein schnelle elektronische Kontaktaufnahme sowie eine unmittelbare Kommunikation ermöglichen.

Richten sich die AGB des Unternehmens an eine breite Allgemeinheit in Deutschland ansässiger Verbraucher, müssen die AGB in deutscher Sprache zugänglich sein.

(KG Berlin, Urteil vom 08.04.2016 – 5 U 156/14)

1. Sachverhalt

Der beklagte Messenger-Dienst WhatsApp wirbt auf seiner deutschsprachigen Internetseite um Kunden. Zur Nutzung des Dienstes ist eine Registrierung mit vorheriger Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie notwendig. Diese sind allerdings auf Englisch verfasst. Dagegen klagte eine Verbraucherzentrale und forderte auf Deutsch abgefasste Regelwerke. Seitenlange und mit Fachausdrücken versehene Nutzungsbedingungen seien für VerbraucherInnen in Deutschland unverständlich. Zwar sei Alltagsenglisch hierzulande weit verbreitet, nicht aber juristisches, vertragssprachliches und kommerzielles Englisch. Außerdem wurde ein Verstoß gegen die Pflicht zu effizienten Kontaktaufnahme nach den Vorschriften des Telemediengesetzes gerügt.

2. Rechtliche Einordnung

Der Unterlassungsanspruch der Verbraucherzentrale gegen fehlende Kontaktmöglichkeit richtete sich nach §§ 8 Abs.1 iVm §§ 3, 3a UWG. Die entsprechende Vorschrift (§ 5 Abs.1 Nr.2 TMG) erfordert Angabe, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit dem Dienstanbieter ermöglichen. Zwar hatte WhatsApp einen Account bei Twitter und Facebook – ein Zusenden von Nachrichten an das Unternehmen war indes bei beiden Medien nicht möglich. Der Anspruch gegen das Verwenden fremdsprachiger AGB folgt aus § 1 UklaG. Die Unwirksamkeit der englischsprachigen Klauseln ergebe sich aus § 307 Abs.1 BGB. Das Regelwerk sei in dieser Art unverständlich und damit intransparent. Darin liege eine unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners/ Verbrauchers.

3. Quintessenz

WhatsApp muss die Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise in deutscher Fassung bereitstellen. Ob die übersetzen AGB von Verwendern zukünftig ausführlicher bzw. überhaupt gelesen werden, steht auf einem anderen Blatt.

RA Marc E. Evers / Wiss.Mit. Julius Pieper


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