Wichtiges Update: Auch OLG Nürnberg lässt Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallprozess zu

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Bei der Regulierung von Verkehrsunfällen ist die Frage, ob Aufnahmen einer Dashcam als Beweismittel verwendet werden können, ein Dauerbrenner. Eine Dashcam ist eine am Armaturenbrett eines Autos angebrachte kleine Kamera, die während der Fahrt das Geschehen auf der Straße filmt. Dabei wird nicht nur die Umgebung aufgenommen, sondern auch entgegenkommende Fahrzeuge oder Passanten. Daher ist es datenschutzrechtlich nicht unproblematisch, wie mit diesen Aufnahmen verfahren werden kann.

Andererseits sind die Aufnahmen einer Dashcam bei einem Verkehrsunfall ein hervorragendes Beweismittel.

Bislang hat der Gesetzgeber die praktisch sehr wichtige Frage, ob diese Aufnahmen verwertet werden dürfen, nicht geregelt. Nach und nach festigt sich nun aber die Rechtsprechung der Obergerichte.

In einer aktuellen Entscheidung vom 07.09.2017 (13 U 851/17) hat nun auch das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg die Verwendung von Dashcam-Aufnahmen im Zivilprozess als Beweismittel zugelassen. Es folgt damit der bereits vom OLG Stuttgart vertretenen Ansicht, dass Dashcam-Aufnahmen verwendet werden dürfen.

In dem Prozess ging es um die Frage, ob ein Autofahrer Schadenersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls auf der Bundesautobahn A 5 bekommt, dem ein Lastwagen von hinten aufgefahren war, nachdem das Auto gebremst hatte. Das Gericht wertete dabei die Aufnahmen einer Dashcam aus, die im Führerhaus des Lastwagens befestigt war. Aufgrund der Aufnahmen, die das Fahrverhalten des Autofahrers zeigten, entschied das Gericht, dass dieser keinen Schadenersatz bekommt, weil er die Spur gewechselt hatte und der Lkw-Fahrer den Zusammenstoß nicht verhindern konnte.

Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass das Interesse des Lastwagenfahrers als Beweisführer an einem effektiven Rechtsschutz das Interesse des Unfallgegners an seinem Persönlichkeitsrecht überwiegt und Datenschutzregelungen nicht verletzt wären.

Damit scheint sich zumindest in Süddeutschland die Ansicht zu festigen, dass auch im Zivilprozess Dashcam-Aufnahmen verwendet werden dürfen.


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