Widerruf Autokredit – Landgerichte Berlin und Arnsberg urteilen zugunsten der Verbraucher

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Das Thema Widerruf Pkw-Darlehen ist das derzeitige Top-Verbraucherthema. Unsere Kanzlei erhält derzeit sehr viele Anfragen über unseren Online-Fragebogen von Pkw-Besitzern, ob mit oder ohne „Schummeldiesel“, die ihr Fahrzeug finanziert haben und es ohne Wertverlust loswerden wollen. Die Thematik hat sich für die Autobanken verschärft, nachdem gleich zwei Landgerichte im Sinne der Verbraucher entschieden haben. Ganz aktuell gestern das Landgericht Berlin. Mit den Urteilen des Landgerichts Arnsberg (Urteil vom 17.11.2017, Az. 2 O 45/17) und des Landgerichts Berlin (Urteil vom 05.12.2017, Az. 4 O 150/16), beide gegen die Volkswagen Bank GmbH, bestätigen die Gerichte, dass ein Autokäufer den Autokredit noch nach Jahren widerrufen kann. Die Gerichte stellten fest, dass der Darlehensvertrag der Volkswagen Bank fehlerhaft und daher widerrufbar ist. Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig.

Widerruf des Autokredits hat viele Vorteile für Verbraucher

Der Widerruf des Darlehens bietet in den meisten Fällen erhebliche finanzielle Vorteile. Bei der Rückabwicklung können Sie das gebrauchte Fahrzeug an die Bank zurückgeben und erhalten im Gegenzug in der Regel Geld zurück. Nach dem Widerruf werden Ihr Darlehen und der damit verbundene Kaufvertrag rückabgewickelt.

Wenn Sie beispielsweise Ihren Pkw nach dem 13.06.2014 gekauft und finanziert haben, brauchen Sie für die gefahrenen Kilometer keine Entschädigung zu leisten. Die Bank muss Ihnen die gezahlten Tilgungsleistungen zurückzahlen. Lediglich die im Darlehensvertrag vereinbarten Zinsen stehen der Bank zu. Diese werden von den geleisteten Raten abgezogen.

Über unseren Online-Fragebogen können Sie schnell und kostenlos Ihren Fall von uns prüfen lassen. Zudem bieten wir auf unserer Homepage einen Online-Rechner zur Berechnung des Vorteils eines Widerrufs der Pkw-Finanzierung an. Das Tool wurde von Experten unserer Kanzlei sowie einem externen Spezialisten entwickelt.

Auch Verkehrsrechtsschutzversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten des Widerrufs

Besonderes Augenmerk gilt der Frage der Kostenübernahme bei einem Rechtsstreit. Besteht eine Rechtsschutzversicherung, muss überprüft werden, ob sie in einem konkret vorliegenden Fall die Kosten übernimmt. Unsere Erfahrung ist, dass nicht nur die gängigen Vertrags- und Familienrechtsschutzversicherungen die Kosten übernehmen. Insbesondere Verkehrsrechtsschutzversicherungen, die beispielsweise im Zusammenhang mit einer Mitgliedschaft bei einem Automobilclub abgeschlossen wurden, erklären eine Kostendeckung. Hat eine Versicherung die Kostenübernahme bei Verfahren im Widerrufsrecht nicht explizit ausgeschlossen und wurde die Übernahme frist- und formgerecht mit einer schlüssigen Begründung beantragt, übernehmen die Rechtsschutzversicherungen in der Regel auch dann die Kosten, wenn die Versicherung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Kreditvertrages noch nicht bestanden hat.

Was können betroffene Darlehensnehmer jetzt tun?

Pkw-Besitzer, deren Kauf-, Leasing- und Finanzierungsverträge später als 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, haben die Möglichkeit, die Kreditverträge auf mögliche Fehler kostenfrei durch unsere Kanzlei überprüfen zu lassen. Das Formular finden Sie auf unserer Homepage.


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