Widerruf eines Kredits der Sparkasse/Volksbank

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Am 21.06.2016 endet das ewige Widerrufsrecht für Immobilienkredite. Letzte Chance gegen Sparkasse, Volksbank, Sparda Bank, ING Diba, DKB, R+V Lebensversicherung nutzen!

Viele ältere Verträge – insbesondere solche, die vor dem Jahr 2012 abgeschlossen wurden – sind aufgrund von Fehlern immer noch widerrufbar. Dies zeigte sich auch bei der Überprüfung sehr vieler Widerrufsbelehrungen durch die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Die Mehrzahlt der bei Banken, Sparkassen oder sonstigen Darlehensgebern abgeschlossenen Kreditverträge enthält keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung. Hat die Bank nicht das beim Vertragsabschluss gültige gesetzliche Muster übernommen, dann können alle Passagen der Widerrufsbelehrung rechtlich überprüft werden. In der Praxis genügen viele Widerrufsbelehrungen wegen nicht eindeutiger Fußnoten oder Erklärungen zum Fristbeginn nicht den rechtlichen Anforderungen. Beispiele hierfür sind etwa die Fußnote „Nicht für Fernabsatzverträge“ oder die Erläuterung „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“.

Schon diese sehr kurze Zusammenfassung lässt erahnen, dass viele Widerrufsbelehrungen angreifbar sind. Banken, Sparkassen und auch Versicherungen tendieren jedoch dazu, Widerrufe von Kunden als unbegründet, widerrechtlich oder auch rechtsmissbräuchlich darzustellen. Diese Argumente sind rechtlich aber meistens nicht haltbar. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer konnten bereits für zahlreiche Kreditnehmer Lösungen finden – außergerichtlich oder auch vor Gericht.

Mehr Informationen rund um den Widerruf von Darlehen befinden sich auf unserer Spezialseite www.widerrufsrecht-anwalt.de.

Wir sind eine der führenden Kanzleien für Bank- und Kapitalmarktrecht mit 6 Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht! Jetzt kostenlos vom Experten und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.

Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH


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