Widerruf Kreditvertrag mit VW Bank – LG Braunschweig positioniert sich verbraucherfreundlich

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Das Landgericht Braunschweig hat mit Hinweisbeschluss vom 28. Oktober 2021 deutlich gemacht, dass es der verbraucherfreundlichen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs folgen und den Widerruf eines Kredits mit der VW Bank anerkennen wird (Az.: 10 O 1360/20).

Der EuGH hatte mit Urteil vom 9. September 2021 die Rechte der Verbraucher beim Widerruf erheblich gestärkt (Az.: C-33/20, C-155/20, C-187/20). Das höchste europäische Zivilgericht hat deutlich gemacht, dass ein Kreditvertrag auch noch Jahre nach Abschluss des Vertrags widerrufen werden kann, wenn die Bank gegenüber dem Kreditnehmer nur unzureichende Pflichtangaben gemacht hat. Dann sei die 14-tägige Widerrufsfrist nie in Lauf gesetzt worden und der Verbraucher könne den Darlehensvertrag immer noch widerrufen.

Vor dem EuGH ging es um Kreditverträge der VW Bank, Skoda Bank und BMW Bank. Das Gericht bemängelte u.a., dass die Angaben zum Verzugszins oder zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind.

Die Rechtsprechung des EuGH zeigt erwartungsgemäß auch Wirkung bei deutschen Gerichten, die zu einer verbraucherfreundlichen Rechtsprechung zurückkehren. „Wir haben für einen Mandanten den Widerruf eines Autokredits mit der VW Bank erklärt. Die Bank wollte den Widerruf nicht anerkennen. Das Landgericht Braunschweig hat aber deutlich gemacht, dass es den Widerruf für wirksam erachten wird“, sagt Rechtsanwalt Frederick M. Gisevius Rechtsanwälte. Die 10. Zivilkammer des LG Braunschweig führte in ihrem Hinweisbeschluss aus, dass aufgrund der Entscheidung des EuGH vom 9. September 2021, „davon auszugehen sein dürfte, dass bei Abschluss des Darlehensvertrages seitens der Beklagten nicht über alle Pflichtangaben gemäß Art. 10 der Richtlinie 2008/48/EG (…) ordnungsgemäß belehrt wurde.“ 

Die Kammer regte daher an, Vergleichsverhandlungen aufzunehmen. „Kommt es zum Verfahren, wird das Gericht den Widerruf mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit anerkennen“, so Rechtsanwalt Gisevius.

Bei Autokrediten liegt häufig ein sog. verbundenes Geschäft zwischen Darlehensvertrag und Kaufvertrag vor. Das macht den Widerruf zu einer interessanten Möglichkeit, auch aus dem Kaufvertrag auszusteigen. Denn nach einem erfolgreichen Widerruf wird sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt, d.h. der Verbraucher gibt sein Fahrzeug an die Bank und erhält im Gegensatz seine geleisteten Raten inkl. Anzahlung zurück. Für die gefahrenen Kilometer muss er sich in der Regel eine Nutzungsentschädigung anrechnen lassen. „Der EuGH hat die Tür für den Widerruf weit aufgemacht“, so Rechtsanwalt Gisevius.

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