Widerruf von Autokrediten – Runde 2 vor dem Landgericht Berlin

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Bereits im Sommer hatte ein vor dem Landgericht Berlin laufendes Verfahren für erhebliche Aufmerksamkeit bei Autofahrern gesorgt, die ihr Auto finanziert haben. Interessant war das Verfahren insbesondere auch für Käufer, deren Auto vom Dieselskandal betroffen ist.

Gegenstand des Verfahrens vor dem Landgericht Berlin ist der Widerruf eines Autokredits. Der Eigentümer des VW Touran hatte den Widerruf des Kreditvertrages erklärt, obwohl die Widerrufsfrist eigentlich schon längst abgelaufen war. Nach Ansicht des Autokäufers hatte die VW-Bank ihren Kunden allerdings nicht hinreichend über das ihm zustehende Widerrufsfrist belehrt. Deshalb soll ein Widerruf auch noch Jahre nach dem eigentlichen Ablauf der Widerrufsfrist möglich sein.

Richterin: Autokäufer kann Widerrufsjoker ziehen

Wie die zuständige Richterin am Berliner Landgericht in der mündlichen Verhandlung im Oktober 2017 nun erkennen ließ, dürfte der nachträgliche Widerruf noch möglich gewesen sein. Das hätte zur Folge, dass der Kreditvertrag und auch der damit verbundene Autokaufvertrag rückabgewickelt werden müssen.

Die Richterin meinte, dass die Widerrufsbelehrung selbst korrekt erfolgt sei, allerdings gebe es Lücken in den von der Volkswagen Bank vorzunehmenden Pflichtangaben. Diese würden das Kündigungsrecht des Vertrages oder die Regelungen zur Vorfälligkeitsentschädigung betreffen.

Diese Ansicht des Gerichts hat zur Folge, dass ein Widerruf auch nach dem Ablauf der eigentlichen Widerrufsfrist noch möglich ist. Autokäufer könnten den Widerrufsjoker ziehen, um sich von ihrem Autokaufvertrag zu lösen. Das gilt auch für Käufer von Dieselfahrzeugen, deren Autos durch den Dieselskandal erheblich an Wert verloren haben.

Anzahlung & Tilgungsraten zurück, gebrauchtes Auto abgeben

Durch den Widerrufsjoker haben Autokäufer die Möglichkeit, ihr gebrauchtes Auto an die Autobank zurück zu geben. Im Gegenzug erhalten die Autokäufer ihre geleistete Anzahlung sowie die Tilgungsraten zurück. Lediglich die meist sehr geringen Finanzierungszinsen darf die Autobank behalten. Und – so das das LG Berlin weiter – es muss wohl auch Nutzungsersatz gezahlt werden.

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