Widerruf von Darlehen ab 11.06.2010 der Genossenschaftsbanken

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Ein ganz aktuelles Urteil des LG Düsseldorf birgt Sprengkraft für alle Genossenschaftsbanken und deren Verbraucherdarlehensverträge seit dem 11.06.2010.

In seinem Urteil vom 15.12.2017, 10 O 143/17 kommt das Landgericht Düsseldorf zu dem Ergebnis, dass der Widerruf des dort streitgegenständlichen Darlehensvertrags vom 15.07.2010 deswegen erfolgreich war, da die Bank in ihren AGB (dort unter Ziffer 26) eine Regelung zur Abbedingung des § 193 BGB getroffen hatte und damit beim Verbraucher ein Irrtum über das Ende seiner Widerrufsfrist bewirkt werden konnte. Die Regelung konnte den Verbraucher insbesondere dazu verleiten zu glauben, die Frist ende früher, als sie es tatsächlich tat.

Zwar ist eine solche AGB-Regelung unwirksam, dies könne der Verbraucher aber natürlich nicht wissen.

RA Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, dazu: „Das Urteil ist deshalb von einer solchen Brisanz, da die entscheidende AGB-Regelung jedenfalls nach meiner Kenntnis wortgleich von hunderten Verträgen nach dem 10.06.2010 in allen Verträgen von Volks-, Raiffeisen-, Sparda- und PSD Banken enthalten ist und daher das Urteil und seine Entscheidungsgründe auf diese Verträge übertragbar ist.“

Mithin eröffnet sich hier ein weiterer Ansatz, einen Widerruf solcher Verträge erfolgversprechend anzugehen. Verträge nach dem 10.06.2010 sind grundsätzlich weiterhin widerruflich, wenn Fehler bei der Belehrung oder den Pflichtangaben vorliegen.

Wir prüfen für Sie gerne in einer kostenfreien Ersteinschätzung, ob Ihr Darlehen erfolgreich widerrufen werden kann oder ob ein bereits erklärter Widerruf Aussichten auf erfolgreiche Durchsetzung hat.

Rechtsanwalt Koch hat bereits mehrere Vortragsveranstaltungen zu diesem Bereich durchgeführt sowie zahlreiche gerichtliche und außergerichtliche Verfahren erfolgreich abgeschlossen – er wird dementsprechend auf der Seite der Stiftung Warentest gelistet.

Er ist weiter Mitglied im bundesweiten Netzwerk www.jetzt-widerrufen.de.

Rechtsanwalt Sebastian Koch

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

www.widerruf-durchsetzen.de


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