Widerruf von Darlehensverträgen, Banken gehen auf Konfrontationskurs

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Das Thema Widerruf von Darlehen ist derzeit in aller Munde.

RA Koch, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hat dazu am 01.10.2014 einen Vortrag gehalten, in dem dieses Thema umfassend dargestellt wurde. Die Vortragspräsentation steht auf der Homepage der Kanzlei zum kostenlosen Download bereit.

Auch im Rahmen der hiesigen Anwaltstipps wurden Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Widerrufs bereits eingehend beleuchtet.

Aktuell ist nun zu beobachten, dass sich Banken und Sparkassen – insbesondere gestützt auf ein Urteil des OLG Frankfurt vom 07.07.2014 (23 U 172/13) – auf Konfrontationskurs begeben und außergerichtliche Einigungen erschwert werden.

In diesem Urteil äußert sich das OLG Frankfurt dazu, welche Abweichungen von der Musterbelehrung den Vertrauensschutz gemäß Urteil des BGH vom 15.08.2012 noch nicht entfallen lassen.

Konkret hat das OLG Frankfurt entschieden, dass allein die einmalige Änderung des Wortes „Frist“ in „Widerrufsfrist“ den Vertrauensschutz nicht entfallen lässt. Die Entscheidung des OLG Frankfurt überzeugt dabei nicht, da sich das OLG Frankfurt zur Begründung auf eine inzwischen durch den BGH aufgehobene Entscheidung des OLG Düsseldorf sowie eine erkennbar nicht mehr bestehende frühere Rechtsauffassung des 4. Zivilsenats des OLG Bamberg stützt und zudem die weiteren Bearbeitungen im Rahmen der Belehrung über verbundene Geschäfte außer Acht lässt.

Die Banken ziehen allerdings aus der erkennbaren Einzelfallentscheidung zudem den unzutreffenden Schluss, diese auf sehr viel weitreichendere Bearbeitungen zu übertragen.

Dennoch wird sich der Darlehensnehmer mit dieser Entscheidung auseinandersetzen müssen.

Die Beratung durch einen spezialisierten Fachanwalt ist daher zwingend zu empfehlen.

Wir bieten insoweit Ersteinschätzungen zu günstigen Fallpauschalen.

Sebastian Koch
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht 


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