Widerrufen Sie Ihr Immobiliendarlehen bei der ING DiBa aus 2005!

  • 3 Minuten Lesezeit

Jetzt widerrufen und Vorfälligkeitsentschädigung sparen. Mit Werdermann | von Rüden! Höchstrichterlich Rechtsprechung macht Ausstieg nach Jahren attraktiv.

Wer sich aktuell Geld für die Immobilienfinanzierung leihen will, zahlt für eine Laufzeit von zehn Jahren im Schnitt 2,0 % Zinsen. Das ist günstig. Wer aber beispielweise vor fünf Jahren einen entsprechenden Vertrag geschlossen hat, zahlt durchschnittlich mehr als 4,5 % Zinsen für sein Darlehen. Ärgerlich.

Doch Darlehensnehmern die an Alt-Verträge, beispielsweise bei der ING DiBa, gebunden sind, bietet sich aktuell eine attraktive Möglichkeit für einen Ausstieg – das Widerrufsrecht. In schätzungsweise 80 % der in Deutschland seit dem 1. November 2002 ausgegebenen Widerrufsbelehrungen zu Immobiliendarlehensverträgen sind Fehler enthalten. Und diese können im Einzelfall zur Unwirksamkeit der Belehrungen führen. Der Bundesgerichtshof hat schon mehrfach die Ungültigkeit entsprechender Belehrungen festgestellt. Diese seien zu ungenau formuliert, unübersichtlich gestaltet und damit nicht geeignet, den Kunden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu belehren.

Damit besteht das Widerrufsrecht im Einzelfall noch nach Jahren. Darlehensnehmer können sich ohne Zahlung der im Kündigungsfall vorgesehenen Vorfälligkeitsentschädigung von ihren Verträgen lösen und – wenn gewünscht – attraktiv umschulden.

Verkürzung des „ewigen“ Widerrufsrechts möglicherweise ab Mitte 2016

Aktuell könnte für interessierte Darlehensnehmer jedoch ein zügiges Handeln angezeigt sein. Das bisher „ewige“ Widerrufsrecht wegen Fehlerhaftigkeit von Belehrungstexten könnte Mitte 2016 einen bedeutenden Einschnitt erfahren. Darlehensverträge könnten aktuell also nur noch in einem Zeitfenster von acht Monaten widerrufbar sein. Hintergrund ist ein Gesetzesvorschlag des Bundesrats zur Erweiterung der geplanten Regelungen zur Umsetzung einer EU-Richtlinie zu Wohnimmobilienkrediten. Darlehensnehmer sollten zügig handeln!

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen auch bei der ING DiBa

In Belehrungsformularen, die von der ING DiBa im Zeitraum zwischen Februar 2005 und März 2006 ausgegeben wurden, sind bereits Fehler entdeckt wurden, die im Einzelfall zur Ungültigkeit der Belehrungen führen können. Gleichzeitig sind selbstverständlich auch Fehler in Formularen aus anderen Jahrgängen möglich.

ING DiBa bestimmt Beginn der Widerrufsfrist nicht eindeutig

In den Formularen der ING DiBa heißt es: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung.“ Diese Formulierung ist kaum geeignet, den Kunden eindeutig über den Beginn seiner 14-tägigen Widerrufsfrist zu belehren. Das Wort „frühestens“ legt dem Leser nahe, dass der Beginn der Frist noch von weiteren Voraussetzungen abhängig sein muss. Was aber im Einzelnen noch geschehen muss, damit die Frist tatsächlich zu laufen beginnt, wird nicht näher erläutert. So bleibt es bei einem Satz, der viel Raum für Interpretation lässt. Eine Vereinbarkeit der Bestimmung mit den gesetzlichen Anforderungen ist sehr fraglich.

Die identische Formulierung findet sich beispielsweise auch in Widerrufsbelehrungen der AXA Bank AG.

Nicht ausreichende Belehrung im Rahmen der „Widerrufsfolgen“

Unter der Überschrift „Widerrufsfolgen“ wird der Darlehensnehmer lediglich über die für ihn selbst bestehende Frist zur Rückerstattung der ausgezahlten Darlehenssumme für den Fall des Widerrufs belehrt. Es findet sich indes keinerlei Hinweis darauf, dass auch die ING DiBa selbst als Kreditinstitut verpflichtet ist, alle vom Kunden bereits geleisteten Zahlungen im Fall des Widerrufs innerhalb von 30 Tagen zurückzuzahlen. Ein solcher Hinweis kann mit Blick auf das Erfordernis der Vollständigkeit der Belehrung nicht entbehrlich sein.

Werdermann | von Rüden Rechtsanwälte – Verträge durch Experten prüfen lassen

Darlehnsnehmer, die einen Widerruf erwägen, sollten ihre Vertragsunterlagen von unseren Experten prüfen lassen. Ein Widerruf birgt Chancen, sollte aber mit rechtlichem Sachverstand angegangen werden. Eine umfassende Prüfung und Vorbereitung muss jeder Widerrufserklärung vorausgehen. Als ersten Schritt in Richtung Widerruf bieten wir Ihnen eine kostenlose Vorprüfung Ihrer Vertragsunterlagen an. Auf dieser Grundlage werden wir Ihre individuellen Erfolgsaussichten im Rahmen eines Widerrufs realistisch einschätzen können.

Nähere Informationen finden Sie unter https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung.

Ihre Vorteile nach Inanspruchnahme unserer kostenlosen Ersteinschätzung:

  1. Sie wissen, ob Ihre Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist.
  2. Wir sagen Ihnen, wie die Gerichte gerade zu Ihrem Fall entscheiden.
  3. Wir nennen Ihnen Ihr Einsparpotential beim Widerruf.
  4. Wir sagen Ihnen, was die Rechtsdurchsetzung kostet.
  5. Wir sagen Ihnen, wie lange es dauert, bis Sie aus dem Vertrag herauskommen.

Kurz: Sie wissen was Ihnen zusteht und was es kostet


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von VON RUEDEN – Partnerschaft von Rechtsanwälten

Beiträge zum Thema

Ihre Spezialisten