Widerrufsjoker 2.0: Der Kreditwiderruf lebt dank EuGH-Urteil vom 26.03.2020 wieder auf

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Mit einem Paukenschlag hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem Urteil von Donnerstag (26. März 2020) den sog. Widerrufsjoker für tausende deutsche Darlehensnehmer wiederaufleben lassen.

Dies betrifft einen Großteil aller Darlehensverträge, die in der Zeit zwischen Juni 2010 und 2016 abgeschlossen wurden und noch einen deutlich höheren Zinssatz haben als bei einer aktuellen Neufinanzierung von teilweise unter 1 %.

Die betreffenden Widerrufsbelehrungen (Widerrufsinformationen) enthalten einen Verweis auf § 492 BGB. Dieser Paragraph verweist für den Beginn der Widerrufsfrist von 14 Tagen auf zahlreiche weitere Normen. Gemäß dem Urteil des EuGH ist es für den Verbraucher dadurch nahezu unmöglich, zu erkennen, wann die Widerrufsfrist tatsächlich beginnt.

Dieses Urteil lässt den Widerrufsjoker nun auch für Verträge ab Juni 2010 wiederaufleben.

Die FAZ schrieb am 26.03.2020:

„Der Europäische Gerichtshof macht Millionen deutscher Verbraucher glücklich. Wer zwischen 2010 und 2016 eine Immobilie oder ein Fahrzeug finanzierte, besitzt nun gute Chancen den Vertrag widerrufen zu können.“

N-TV schreibt:

„Der Europäische Gerichtshof belebt den sogenannten Widerrufsjoker für Immobilienkredite und Kfz-Finanzierungen neu. Das Gericht erklärt eine weit verbreitete Klausel für unvereinbar mit europäischem Recht. Diese findet sich in vielen Privatkreditverträgen, die nach Juni 2010 abgeschlossen worden sind.

Das ist ein Jackpot für private Kreditnehmer in Deutschland! In einem bahnbrechenden Urteil hat der EuGH (Rechtssache C-66/19) entschieden, dass die meisten privaten Kreditverträge, die nach Juni 2010 abgeschlossen worden sind, unzureichende Informationen zum Widerrufsrecht haben. Die Konsequenz: Die Widerrufsfrist dieser Kredite beginnt nicht zu laufen. Millionen Verbraucher können mit diesem Widerrufsjoker ihren Vertrag auch Jahre nach Abschluss noch widerrufen.“


Die Kanzlei bender & pfitzmann hat über den Ansatzpunkt des Widerrufsjokers bereits hunderte von Mandanten erfolgreich aus den alten Verträgen herausgeholt. Im Falle des Widerrufs bedeutet das für den Verbraucher konkret, dass er das Darlehen ohne den Anfall einer Vorfälligkeitsentschädigung ablösen und über eine andere Bank zu nunmehr deutlich niedrigeren Zinsen neufinanzieren kann.

In unserer kostenlosen Ersteinschätzung prüfen wir für Sie schnell und unverbindlich, ob auch bei Ihrem Vertrag noch die Möglichkeit des Widerrufs besteht.

Bender & Pfitzmann Rechtsanwälte PartG mbB


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