Widerrufsjoker bleibt in Teilen ausspielbar

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Widerrufsjoker kann zu großen Teilen weiter genutzt werden

Im Juni dieses Jahres sollte dem sogenannten Widerrufsjoker der Garaus gemacht werden. Durch eine von der Bundesregierung veranlasste Gesetzesänderung sollten die Banken gestärkt und die Verbraucher um einen rechtlichen Vorteil gebracht werden. In Teilen ist das gelungen. Der Widerrufsjoker ist aber nicht gänzlich erloschen, große Teile deutscher Verbraucher können ihn immer noch einsetzen.

Gemeint mit dem Begriff Widerrufsjoker ist das Recht, alte Verträge noch Jahre später zu widerrufen. Primär geht es hierbei um Darlehensverträge, die Verbraucher geschlossen haben. Den Krediten haftet grundsätzlich ein Widerrufsrecht an. Dieses ist aber auf 14 Tage befristet – zumindest normalerweise. In tausenden Fällen setzte die Frist zum Widerruf aufgrund von Rechtsfehlern noch nicht ein, die Darlehensverträge sind „ewig“ widerrufbar. Zum Widerrufsjoker könnten alle Verbraucher berechtigt sein, die zwischen 2010 und Anfang 2016 einen Darlehensvertrag abgeschlossen haben.

Hohe Ersparnis durch Widerrufsjoker

Mit dem Widerrufsjoker ist ein hohes finanzielles Potential verknüpft. Das Recht, den eigenen Kredit Jahre später zu widerrufen, kann eine problemlose Umschuldung mit hoher Ersparnis ermöglichen. Denn mittels Widerrufsjoker kann sich vom alten Kredit gelöst werden. Der Widerruf stellt gegenüber der Kündigung des Darlehens die günstige Alternative dar. Bei einer Kündigung darf die Bank die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Nicht so beim Widerruf, bei dem lediglich eine Rückabwicklung erfolgt. Unter Rückgewährung der Darlehenssumme erhält der Verbraucher alle gezahlten Raten und Zinsen zurück. In diesem Stadium kann eine Umschuldung erfolgen, der Knackpunkt dieses Vorgehens. Um die Schuld des alten Kredits zu begleichen, nimmt man ein neues Darlehen auf; man tauscht quasi das alte gegen ein neues aus. Dadurch profitiert man von den niedrigen Zinsen, der neue Kredit ist aufgrund der aktuellen Lage auf dem Finanzmarkt natürlich wesentlich günstiger.

Problemlos ist die Umschuldung vollzogen worden und monatlich wird gespart. Die niedrigeren Zinsen des neuen Darlehens machen sich bemerkbar: Viele unserer Mandanten sparen durch den Widerrufsjoker fünfstellige Beträge.

Banken setzten Basis für Widerrufsjoker selbst

Um vom Widerrufsjoker profitieren zu können, bedarf es grundsätzlich einer Voraussetzung: Die Widerrufsbelehrung, die die Bank bei Vertragsschluss an den Kunden ausgehändigt hat, muss fehlerhaft sein. Fehlerhaft heißt in diesem Zusammenhang, dass sie den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt. Der Gesetzgeber hat im sogenannten Deutlichkeitsgebot, einem Ausfluss aus §355 Abs. 2 BGB, festgehalten, dass Verbraucher unmissverständlich und in umfassendem Maße über ihre Rechte informiert werden müssen.

Tausende Banken sind dieser Pflicht nicht nachgekommen, die Deutsche Bank ebenso wie lokale Sparkassen. Fristen waren beispielsweise nicht bestimmbar, Unterlagen enthielten unzulässige Passagen und die übliche formale wie inhaltliche Deutlichkeit wurde nicht gewahrt. Rechtsfolge dieser Fehler ist, wie auch der Bundesgerichtshof bestätigt, dass die Frist zum Widerruf nicht einsetzt. „Ewig“ kann widerrufen werden, auch die bereits abgewickelten Darlehen können betroffen sein.

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Ob ein Verbraucher zum Ausspielen des Widerrufsjokers berechtigt ist, bedarf einer genauen Prüfung. Erfahrene und professionelle Juristen müssen den Einzelfall begutachten, bevor daraus gegebenenfalls Profit geschlagen werden kann. Die Kanzlei Werdermann | von Rüden bietet als besondere Leistung eine kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen an. Unsere Experten analysieren Ihre Lage und geben eine fundierte Einschätzung über Ihre Aussichten ab!

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