Widerrufsjoker: Darlehensverträge der Commerzbank, Ing Diba, DSL und Sparda Bank auch nach Jahren widerrufbar

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Darlehensverträge der Genossenschaftsbanken (Volksbanken, Sparda Bank usw.) sowie der Commerzbank enthalten oftmals Formfehler, wodurch ein Widerruf des Darlehensvertrags auch viele Jahre nach Vertragsschluss und Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist noch möglich ist. Dadurch kann ein teures Darlehen günstig zu niedrigeren Zinsen umgeschuldet oder zurückbezahlt werden, ohne dass der Bank hierfür eine Vorfälligkeitsentschädigung zusteht. Auch wenn das Darlehen bereits gegen Zahlung der Vorfälligkeitsentschädigung zurückbezahlt wurde, kann diese durch einen Widerruf zurückverlangt werden.

Auch andere Banken wie Sparkassen, ING Diba, DSL oder die Deutsche Bank können betroffen sein.

Fehler in Verträgen der Commerzbank

Hier wurden regelmäßig mehrere Darlehen zu unterschiedlichen Konditionen kombiniert. Einen Teil der Baufinanzierung stellt die Commerzbank selbst, einen anderen Teil stellt ein Tochterunternehmen oder ein Partnerunternehmen. In der Widerrufsbelehrung wird ein kombinierter Zinsbetrag genannt, den der Darlehensnehmer im Fall des Widerrufs zu zahlen hat. Widerruft der Kunde nur einen der kombinierten Verträge, ist nicht erkennbar, welchen Zinsbetrag er zu zahlen hat. Diese fehlerhafte findet sich in Verträgen aus den Jahren 2010 bis 2016.

Sparda Banken

Die Sparda Banken, z.B. die Sparda Baden-Württemberg oder Sparda West, haben ihren Kunden bei Abschluss der Baufinanzierung eine sogenannte Restschuldversicherung ("BaufiProtect") verkauft. Das Verbraucherrecht verlangt, dass Banken bei solchen kombinierten Angeboten spezielle Widerrufsbelehrungen verwenden, um den Kunden über sein Widerrufsrecht zu informieren. Viele Verträge aus den Jahren 2011 bis 2016 enthalten diese spezielle Formulierung jedoch nicht und sind daher fehlerhaft.

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