„Widerrufsjoker“ ermöglicht günstige Umschuldung für Kunden der BHW Bausparkasse AG

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Widerrufsbelehrung der BHW Bausparkasse AG fehlerhaft – Darlehensvertrag noch heute widerrufbar

Für Verbraucher eröffnet sich für geschlossene Darlehensverträge, die ab dem 01. November 2002 abgeschlossen wurden, eine unverhoffte Möglichkeit diese noch nach Jahren zu widerrufen. Im Jahr 2002 sollte der Verbraucherschutz gestärkt werden und der Gesetzgeber beschloss eine für alle Banken verbindliche Verpflichtung bei einem Abschluss eines Verbraucherdarlehens bestimmte Textbausteine zu nutzen. Viele Kreditinstitute halten sich jedoch bis heute oft nicht genau an diese gesetzlichen Vorgaben. So auch der Finanzdienstleister BHW. Kunden der BHW, die Verbraucher sind, haben deshalb noch heute ein Widerrufsrecht! In Fällen, in denen ein Kreditinstitut seine Kreditnehmer fehlerhaft belehrt hat, beginnt die übliche 14-tägige Widerrufsfrist nach heute noch geltendem Recht nicht an zu laufen.

„Widerrufsjoker“ ermöglicht eine günstige Umschuldung – sparen Sie Geld!

Sofern die Widerrufsbelehrung fehlerhaft erfolgte und die Widerrufsfrist somit noch gar nicht begonnen hat, ergibt sich daraus für den Verbraucher ein regelrechter „Widerrufsjoker“. Denn anders als bei einer vorzeitigen Kündigung, entfällt die Pflicht zur Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung an das Kreditinstitut. Auf diese Weise kann der Verbraucher einen teuren Altkredit bei der BHW günstig widerrufen und bei einem neuen Kredit von einem niedrigen Zinssatz im unteren einstelligen Bereich profitieren.

Abweichung von der Musterwiderrufsbelehrung – Vertrauensschutz entfällt

Sofern ein Kreditinstitut die Musterwiderrufsbelehrung unverändert übernimmt, genießt es einen sog. Vertrauensschutz. In einem solchem Fall besteht kein „ewiges Widerrufsrecht“. Weicht eine Widerrufsbelehrung jedoch erheblich vom Muster des Gesetzgebers ab, besteht dieser Vertrauensschutz nicht. Die BHW hat beispielsweise in ihrer Widerrufsbelehrung keine vorgeschriebenen Zwischenüberschriften verwendet. Dem Verbraucher werden dadurch seine Rechte nicht eindeutig kenntlich gemacht. Des Weiteren hat die BHW einen abweichenden Nachtrag zur Widerrufsbelehrung in diese integriert. Auch das verstößt gegen die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung und wurde erst kürzlich mit Urteil vom 18. Februar 2015 durch das LG Wiesbaden bestätigt.

BHW belehrte zudem ungenau und für Verbraucher unverständlich

Zum anderen hat die BHW den Verbraucher in der dem Darlehensvertrag beiliegenden Widerrufsbelehrung lediglich auf die Rechtsfolgen des § 357 Abs. 1 und 3 BGB hingewiesen. Mit dieser Formulierung kann der Verbraucher aber nicht aus der Widerrufsbelehrung selbst heraus erkennen und bestimmen, welche Rechtsfolgen für ihn eintreten. Diese Belehrung ist für den Verbraucher unverständlich und damit unzulässig. Auch die genutzte Formulierung „einen Tag nachdem“ der Widerrufsbelehrung stellt eine viel zu unpräzise Formulierung dar. Eine Widerrufsbelehrung musste außerdem bis zum 10. Juni 2010 optisch durch „Ort, Datum und die Unterschriftsleiste“ sowie den Wörtern „Ende der Widerrufsbelehrung“ abgeschlossen werden. Diesen Anforderungen entspricht die Widerrufsbelehrung der BHW nicht. Es ist für den Verbraucher insofern nicht ersichtlich, wo die Widerrufsbelehrung endet. Auch das stellt einen Fehler in der Widerrufsbelehrung dar.

Schnell handeln – Gesetzesentwurf des Bundesrates könnte das „ewige Widerrufsrecht“ verhindern

Am 27. Januar 2016 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf beschlossen, der das ewige Widerrufsrecht von fehlerhaft erfolgten Widerrufsbelehrungen bei Verbraucherdarlehensverträgen unmöglich macht. Dazu soll eine gesetzliche, absolute Widerrufsfrist eingeführt werden, dem Rechtsschutz dienen soll. Verbraucher haben deswegen nur noch bis zum 21. Juni 2016 Zeit den „Widerrufsjoker“ zu nutzen, obwohl die Widerrufsbelehrung in ihrem Vertrag fehlerhaft ist.

Widerrufsbelehrung anderer Kreditinstitute, die ähnliche Fehler enthalten:

  • BHW 2004 bis 2008
  • Postbank 2005 bis 2006
  • Commerzbank 2003 bis 2008
  • Deutsche Bank 2002 und 2003
  • Sparda Bank 2007 bis 2010
  • ING BiBa 2004 und 2005

Kostenlose Erstprüfung der Vertragsunterlagen durch Werdermann | von Rüden – noch heute Vertrag widerrufen

Nicht jede Abweichung in der Widerrufsbelehrung führt automatisch dazu, dass die Belehrung im rechtlichen Sinne als falsch anzusehen ist. Eine Einzelfallprüfung unter Berücksichtigung aller erheblichen Umstände ist immer zu empfehlen. Die Profis der Kanzlei Werdermann | von Rüden stehen Ihnen dabei mit Rat und Tat zur Seite und übernehmen seit Jahren bundesweit entsprechende Mandate. Zum besonderen Service der Kanzlei Werdermann | von Rüden gehört eine kostenlose Erstprüfung Ihrer Vertragsunterlagen auf Widerrufbarkeit. Weitere Informationen dazu finden Sie unter folgendem Link: https://www.wvr-law.de/widerruf-immobilienkredit-ohne-vorfaelligkeitsentschaedigung.

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